Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Biogas Beuster GmbH & Co. KG betreibt am Standort Beuster OT Ostorf eine Biogasanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 1.777 kW sowie einer elektrischen Leistung von 1.116 kW. Die Betreiberin plant im Zuge der wesentlichen Änderung der Biogasanlage die Errichtung und den Betrieb 1. einer gasdichten Abdeckung auf dem bestehenden Gärrestlager BE 203, 2. einer Abfüllplatte inkl. Zuwegung (Neuversiegelung 123 m²) für Gärreste am Gärrestlager BE 203 sowie 3. eine Fahrsiloplatte (Neuversiegelung 1.125 m²). Für die bestehende Biogasanlage wurde bislang noch keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Wird gemäß § 9 Abs. 2 UVPG ein Vorhaben geändert, für das keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, besteht für das Änderungsvorhaben die UVP-Pflicht, wenn das geänderte Vorhaben 1. den Größen- oder Leistungswert für die unbedingte UVP-Pflicht gemäß § 6 erstmals erreicht oder überschreitet -> nicht zutreffend, 2. einen in Anlage 1 angegebenen Prüfwert für die Vorprüfung erstmals oder erneut erreicht oder überschreitet und eine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann -> zutreffend. Aufgrund der Einordnung der Biogasanlage unter Nr. 8.4.2.1, Spalte 2, A der Anlage 1 des UVPG war gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG für das Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt (LVwA) Sachsen-Anhalt
Referat 402 Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungen
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112
Halle (Saale)
Sachsen-Anhalt
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de |
Telefon: | 0345 514-0 |
Fax: | 0345 514-1444 |
URL: | https://lvwa.sachsen-anhalt.de/ |
Datum der Entscheidung
25.02.2022