Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR, Ostmerheimer Straße 555, 51109 Köln, hat gemäß § 57 Absatz 2 des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926/SGV. NRW. 77), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW.S. 559 ff.) beantragt, die wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Biogasaufbereitungsanlage (zur dortigen Biomethanaufbereitung und anschl. Einspeisung in das Erdgasnetz der RNG) auf der Kläranlage Köln-Stammheim erteilt zu bekommen. In Anlage 1 des o. a. Gesetzes ist das genannte Vorhaben unter Nr. 13.1.1 organisch belastetes Abwasser von 9.000 kg/d oder mehr biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) oder anorganisch belastetes Abwasser von 4 500 cbm oder mehr Abwasser in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser), ausgewiesen. Das Vorhaben ist UVP-pflichtig. Nach Prüfung der Antragsunterlagen und unter Beachtung der genannten Kriterien der Anlage 3 des UVPG wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entbehrlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf UVP - relevante Schutzgüter zu erwarten sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft
Bezirksregierung Köln
von Meer, Jörg, Herr
Zeughausstrasse 2-10
50667
Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@bezreg-koeln.nrw.de |
Telefon: | +49(0)221-147-0 |
Fax: | +49(0)221-147-3185 |
URL: | https://www.bezreg-koeln.nrw.de |
Datum der Entscheidung
05.10.2022