Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 21. Februar 1978 (geändert am 24. März 1986, 18. August 1997, 14. August 2017, 6. September 2018, 21. August 2019 und 30. Juni 2021) wurde der Gemeinde Kammeltal die wasserrechtliche Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser zum Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung Ettenbeuren aus dem Brunnen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 935 Gemarkung Ettenbeuren erteilt. Aus dem rd. 100 m tiefen Brunnen werden max. 15 l/s bzw. 160.000 m³/Jahr gefördert. Die Erlaubnis ist bis zum 30. Juni 2022 befristet. Die Gemeinde Kammeltal beantragte nun mit Schreiben vom 24. Mai 2022 die erneute Verlängerung dieser Erlaubnis, da die Ausarbeitung der erforderlichen Unterlagen zum Wasserrechtsantrag (mit Wasserbedarfsprognose) für eine längerfristige Verlängerung sowie die Überarbeitung des Schutzgebietsvorschlages noch Zeit erfordern. Ein wesentlicher Zeitfaktor ist dabei die Errichtung von drei Grundwassermessstellen und deren Auswertung bzw. Einar-beitung der Daten in das Wasserschutzkonzept. Die Erlaubnis soll bis zum 30. Juni 2028 erteilt werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312
Günzburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | info@landkreis-guenzburg.de |
Telefon: | +49 8221 95-0 |
Fax: | +49 8221 95-240 |
URL: | http://www.landkreis-guenzburg.de |
Datum der Entscheidung
23.06.2022