Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Landesdirektion Sachsen führt als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für das Vorhaben „Gewässerausbau Scheibe-See“ auf Antrag der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH unter dem Geschäftszeichen DD42-0522/224 ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Abs. 1 und § 70 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durch. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Bautzen und erstreckt sich auf die Gemeinden Spreetal und Lohsa sowie die Stadt Hoyerswerda. Von dem Vorhaben betroffen ist ebenfalls die Gemeinde Elsterheide. Antragsgegenstand des Gewässerausbauvorhabens ist: Herstellung, Betrieb und Bewirtschaftung des Scheibe-Sees (+ 111,0 bis + 111,5 m NHN), Einleitung von bis zu 2,0 m³/s Oberflächenwasser aus der Kleinen Spree in den Scheibe-See, Herstellung des Ableiters vom Scheibe-See zur Kleinen Spree mit einer Kapazität von 2,0 m³/s einschließlich Errichtung und Betrieb einer Wehranlage und Errichtung eines Radwegdurchlasses sowie die Ableitung von Oberflächenwasser aus dem Scheibe-See in die Kleine Spree, Errichtung und Betrieb einer Schiffsanlegestelle zum Einsetzen und Betreiben von Sanierungsschiffen zur Konditionierung des Scheibe-Sees einschließlich Errichtung der Straßenanbindung an die S 108 sowie diskontinuierliche Konditionierung des Scheibe-Sees zur pH-Wert-Anhebung mittels Sanierungsschiff. Die Landesdirektion Sachsen hat gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 6 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 13.6.1 UVPG festgestellt, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Bestandteil der Planunterlagen sind folgende entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Landschaftspflegerischer Begleitplan einschließlich AFB für das Auslaufbauwerk Scheibe-See, Station km 1+191 bis km 1+370 vom November 2018, Landschaftspflegerischer Begleitplan einschließlich AFB für die Errichtung einer Schiffsanlegestelle vom November 2018, UVP-Bericht sowie die "Allgemeinverständliche Zusammenfassung" vom 4. Dezember 2018, Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, Bewertung der potenziellen Vorhabenwirkung auf die Qualitätskomponenten und Bewirtschaftungsziele der betroffenen Oberflächen- und Grundwasserkörper, vom 28. November 2018, FFH/SPA-Vorprüfung (Erheblichkeitsabschätzung) für das FFH-Gebiet 125 „Spannteich Knappenrode“, das SPA-Gebiet 45 „Spannteich Knappenrode“ und das SPA-Gebiet 44 „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“ vom November 2018.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Abteilung 4 - Umweltschutz
Dienststelle Dresden
Landesdirektion Sachsen
Referat 42
Stauffenbergallee 2
01099
Dresden
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
Telefon: | 0351 825-4001 |
Fax: | 0351 825-9999 |
Verfahrensschritte
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
21.11.2019
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
15.04.2019 - 17.05.2019