Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund, hat für oben genanntes Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird in Form eines Planfeststellungsbeschlusses entschieden. Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: a) Änderung und Betrieb der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Maximiliansau – Daxlanden (Bl. 4568) im Abschnitt zwischen den Portalen (P002, P003, P004) der Umspannanlage Maximiliansau und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg durch Spannungsumstellung von 220 kV auf 380 kV für einen Stromkreis; Anfangspunkt sind die Flurstücke Nr. 3221/1 und Nr. 3221/2, Gemarkung Maximiliansau; Endpunkt ist Flurstück Nr. 3737/18, Gemarkung Maximiliansau; Länge des Abschnitts: 4 km, b) Änderung der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Maximiliansau – Daxlanden (Bl. 4568) durch Neubau und Betrieb eines Freileitungsabzweigs zur Umspannanlage Maximiliansau für zwei 380-kV-Stromkreise und einen selbsttragenden Erdseillichtwellenleiter zwischen dem geplanten Masten Nr. 1003 der Bl. 4568 und den Portalen P004, P005 und P006 der Umspannanlage Maximiliansau; Anfangspunkt sind die Flurstücke Nr. 1438 und Nr. 1439, Gemarkung Hagenbach; Endpunkt ist Flurstück Nr. 3221/1, Gemarkung Maximiliansau; Länge des Abschnitts: 0,65 km, Neubau von zwei Masten. Neben den unter den Buchstaben a) und b) aufgeführten Planungen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen, die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen und der temporäre Verbleib von Leitungen in einer technisch bedingten Zwischenausbaustufe sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen). Das Vorhaben befindet sich vollständig auf dem Gebiet des Landkreises Germersheim. Folgende Kommunen sind betroffen: - Stadt Wörth am Rhein - Verbandsgemeinde Hagenbach: Stadt Hagenbach und Ortsgemeinde Neuburg am Rhein
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | poststelle@sgdnord.rlp.de |
Telefon: | 0261 - 120-0 |
Fax: | 0261 - 120-2200 |
URL: | www.sgdnord.rlp.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
23.02.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
03.06.2020 - 02.07.2020