Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 12. Februar 2019 hat die polnische Generaldirektion für Umweltschutz dem Sächsischen Oberbergamt die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Fortführung des Abbaus der Braunkohlelagerstätte Turów“ zur Öffentlichkeitsbeteiligung übergeben. Für das Vorhaben wird ein Zulassungsverfahren nach polnischem Recht durchgeführt. Vorhabenträgerin ist die PGE Górnictwo i Energetyka Odnawialna S.A., Filiale Braunkohlentagebau Turów. Gegenstand des Vorhabens ist die Fortführung des Abbaus der Braunkohlenlagerstätte Turów. Der Betreiber des Tagebaus Turów, die PGE GiEK S.A., plant im Rahmen der bis zum 30. April 2020 geltenden Konzession eine Änderung des Abbauregimes und eine Fortführung des Tagebaus bis 2044. In diesem Rahmen sollen neue Grenzen des Grubenfeldes in süd-östlicher Richtung festgelegt werden. Die Westgrenze des Abbauraumes zu Deutschland soll nicht geändert werden. Auf Grundlage der Deutsch-Polnischen UVP-Vereinbarung vom 11. April 2006 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Raum, bat die polnische Generaldirektion um Stellungnahmen der deutschen Öffentlichkeit. Die der deutschen Seite von der Republik Polen hierfür übermittelte UVP-Dokumentation (Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Bogatynia, Juni 2018) zu dem Vorhaben steht auf der Internetseite des Sächsischen Oberbergamtes als Download zur Verfügung. (http://oba.sachsen.del692.htm; weitere Informationen zur öffentlichen Auslegung siehe Bekanntmachung) Aktualisierung: Aufgrund von relevanten Änderungen des polnischen UVP— Berichtes, welcher im Juli 2019 seitens des Vorhabenträgers aktualisiert wurde, besteht nun die Notwendigkeit zur erneuten Offentlichkeitsbeteiligung im laufenden Verfahren i.S.d. 5 22 Abs. 1 UVPG. Es wurden hinsichtlich der Faktoren Lärm— und Feinstaubemissionen neue Informationen dargelegt, welche für die deutsche Seite relevant sein können. Aktualisierung 2022: Mit Schreiben vom 18. November 2022 und Bescheid vom 30. September 2022 teilte die Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen dem Sächsischen Oberbergamt mit, dass hinsichtlich der oben genannte Genehmigung das administrative Beschwerdeverfahren abgeschlossen sei. Der gerichtliche Klageweg ist nunmehr eröffnet. Die öffentliche Bekanntmachung sowie die Entscheidung hierzu sind unten stehend und unter den folgenden Links einsehbar: https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=2f6c7988-40dd-46ae-9bac-e1c197e890fb https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/oba/beteiligung/themen/1033182
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Sächsisches Oberbergamt
Kirchgasse 11
09599
Freiberg
Postfach 1364
09583 Freiberg
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@oba.sachsen.de |
URL: | https://www.oba.sachsen.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
21.01.2020
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
09.12.2019 - 20.01.2020