Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Bescheid vom 09.10.1991, zuletzt geändert mit Bescheid vom 24.04.2012, hatte die Stadt Landshut dem Zweckverband Wasserversorgung (ZVWV) Isar-Vils die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das im Betreff genannte Vorhaben erteilt. Diese Gestattung bezieht sich auf die Grundwasserentnahme aus den Brunnen 1, 2 und 3 seines Versorgungsgebietes „Wolfsteinerau“, sie ist bis einschließlich 31.12.2031 befristet.

Nachdem dann der Brunnen 1 stillgelegt werden musste, erhielt der ZVWV Isar-Vils mit Bescheid vom 13.08.2015 eine weitere, beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 Abs. 1 BayWG zur Grundwasserentnahme aus dem damals neuen Brunnen 4. Diese war jedoch nur bis einschließlich 31.12.2020 befristet.

Die neue Verordnung des Landratsamtes Landshut über das Wasserschutzgebiet Wolfsteinerau vom 01.08.2019, berichtigt mit Verordnung vom 12.09.2019, ist nunmehr in Kraft (siehe dazu Amtsblätter des Landkreises Landshut vom 01.08.2019 und 12.09.2019). Nach Ansicht der Stadt Landshut erschien es deshalb zweckmäßig und, in Anbetracht des Erlöschens der Erlaubnis für den Brunnen 4 mit Ablauf des 31.12.2020, insbesondere geboten, die zwischenzeitlich unübersichtlichen „alten“ Genehmigungs- und Verlängerungsbescheide aufzuheben und durch eine gesamtheitliche Neufassung, die nur noch die derzeitigen Nutzungsverhältnisse widerspiegelt, zu ersetzen. So zielt der Bescheid vom 09.10.1991 noch auf die Nutzung von Brunnen 1 und 2 ab. Brunnen 1 ist aber seit geraumer Zeit rückgebaut und ein neuer Brunnen 3 erstellt, der in der Nutzungsgenehmigung vom 11.11.1998 Berücksichtigung fand. Ebenso sind einzelne, in den „alten“ Bescheiden festgesetzte Nebenbestimmungen nicht mehr zeitgemäß.

Die Erlaubnis gewährt im Übrigen derzeit die Befugnis, aus dem Brunnen 4 der Wassergewinnungsanlage Wolfsteinerau bis zu 35 Liter/Sekunde, 1.775 m³/Tag sowie insgesamt aus der Wassergewinnungsanlage Wolfsteinerau (bestehend aus den Brunnen 3 und 4) maximal 57 Liter/Sekunde, 3.475 m³/Tag und 1.000.000 m³/Jahr Grundwasser zu Tage zu fördern und zu entnehmen.

Mit Schreiben vom 05.01.2021 beantragte der ZVWV Isar-Vils die neue wasserrechtliche Bewilligung im Sinne des § 8 WHG. Die genannten Entnahmemengen sollen unverändert bewilligt werden. Aufgrund der gedrosselten Pumpenleistung im Brunnen 4 kann die Entnahmemenge in Litern pro Sekunde auf 50 reduziert werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Stadt Landshut

Altstadt 315
84028 Landshut
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landshut.de
Telefon: +49 871 88-0
Fax: +49 871 24570
URL: http://www.landshut.de

Datum der Entscheidung

30.06.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2021-06-30_Bek-aVp-Ergebnis ( 2021-06-30_Bek-aVp-Ergebnis.docx )