Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG;
hier: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG -Werk Jülich-


Die Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG, kurz Zuckerfabrik Jülich, Dürener Straße 20, 52428 Jülich hat gemäß §§ 8 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung sowie die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 17 WHG zur Förderung von Grundwasser aus dem vorhandenen Brunnen auf dem Grundstück Stadt Jülich, Gemarkung Jülich, Flur 27, Flurstücke 134 und Flur 54, Flurstücke 187, 188, 233 in einer Menge von insgesamt 110 m³/h, 2.640 m³/d und 430.000 m³/a als Brauchwasser für die Herstellung von Zucker beantragt.

Nach § 7 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Nr. 13.3.2. der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG - ist für eine Grundwasserförderung in einer jährlichen Menge von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³ eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Dabei ist aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage III des UVPG aufgeführten Kriterien zu untersuchen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben kann.
Diese Prüfung hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
Die wesentlichen Gründe hierfür sind, dass eine Gefährdung für das Schutzgut Grundwasser nicht ersichtlich, da die Höhe der Entnahmemenge von 430.000 m³/a bislang bereits schadlos entnommen werden konnte, da sie unter der Grundwasserneubildungsrate liegt. Weitere Schutzgüter, insbesondere grundwasserabhängige Feuchtgebiete, werden durch die Fortsetzung der Grundwasserförderung in der beantragten Menge ebenfalls nicht beeinträchtigt.

Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG wird diese Feststellung hiermit bekannt gemacht und ist nach § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Köln
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft

Zeughausstrasse 2-10
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49(0)221-147-0
Fax: +49(0)221-147-3185
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de

Datum der Entscheidung

01.06.2021