Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Antragsteller plant im Landkreis Märkisch-Oderland, Gemarkung Neuhardenberg, Flur 13, Flurstück 68 auf einer Fläche von 6,3020 ha die Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG). Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für geplante Erstaufforstungen von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald zur Fest-stellung der UVP-Pflicht eine standortsbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 16. Septem-ber 2021, Az.: LFB_SEWA_Obf-WA-3600/815+40#32084/2022 durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: Die Nutzbarkeit der an die beantragten Ersatzaufforstungfläche (bisher als Acker-land genutzt) angrenzenden Flächen (ebenso als Ackerland genutzt) wird durch das Vorhaben nicht eingeschränkt. Durch die geplanten Maßnahmen werden keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit

Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: betriebsleitung@lfb.brandenburg.de
Telefon: +49 331 97929 301
Fax: + 49 331 97929 390

Datum der Entscheidung

26.01.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Anlage_EA_Veröffentl_2_20_ha_Keine_UVP_Pflicht_Neuhardenberg_13_68 ( Anlage_EA_Veröffentl_2_20_ha_Keine_UVP_Pflicht_Neuhardenberg_13_68.pdf )