Allgemeine Vorhabenbeschreibung
BASF SE hat beantragt, ihre Anlage zur Rückstandsverbrennung in Ludwigshafen durch folgende Maßnahmen zu ändern: - Zusammenschluss mehrere Bestandsrohrleitungen zu einer Ringleitung innerhalb der Rückstandsverbrennung mit Anbindung an mehreren Entleerstellen, Lagertanks und Verteiler der Verbrennungsanlage - Sicherheitstechnische Nachrüstungen im Bereich der Kesselwagenentleerstellen im Bereich der Druckbehälterentleerstationen, im Bereich der Tanklager, im Be-reich von Direktleitungen sowie bei den Kreiselpumpen Die Rückstandsverbrennungsanlage ist eine Anlage nach Nr. 8.1.1.1 des Anhang 1 der Vierten Durchführungsverordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BIm-SchV – Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen). Über die beantragten Änderungen ist in einem Genehmigungsänderungsverfahren nach §§ 16 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG) zu entscheiden. Für das Vorhaben war aufgrund § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V. m. dessen Anlage 1 (Nr. 8.1.1.1) eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen, um festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung besteht. Die Vorprüfung ergab, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433
Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100262
67402 Neustadt an der Weinstraße
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | poststelle@sgdsued.rlp.de |
Telefon: | 06321 99-0 |
Fax: | 06321 99-2900 |
URL: | www.sgdsued.rlp.de |
Datum der Entscheidung
10.01.2024