Allgemeine Vorhabenbeschreibung

BASF SE hat beantragt, ihre Anlage zur Rückstandsverbrennung in Ludwigshafen durch folgende Maßnahmen zu ändern:

- Zusammenschluss mehrere Bestandsrohrleitungen
zu einer Ringleitung innerhalb der Rückstandsverbrennung mit Anbindung an mehreren Entleerstellen, Lagertanks und Verteiler der Verbrennungsanlage
- Sicherheitstechnische Nachrüstungen im Bereich der Kesselwagenentleerstellen im Bereich der Druckbehälterentleerstationen, im Bereich der Tanklager, im Be-reich von Direktleitungen sowie bei den Kreiselpumpen

Die Rückstandsverbrennungsanlage ist eine Anlage nach Nr. 8.1.1.1 des Anhang 1 der Vierten Durchführungsverordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BIm-SchV – Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen).

Über die beantragten Änderungen ist in einem Genehmigungsänderungsverfahren nach §§ 16 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG) zu entscheiden.

Für das Vorhaben war aufgrund § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V. m. dessen Anlage 1 (Nr. 8.1.1.1) eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen, um festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung besteht.

Die Vorprüfung ergab, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)

Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100262
67402 Neustadt an der Weinstraße
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de
Telefon: 06321 99-0
Fax: 06321 99-2900
URL: www.sgdsued.rlp.de

Datum der Entscheidung

10.01.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2024-01-09 Bekanntgabetext UVPG ( 2024-01-09 Bekanntgabetext UVPG.pdf )