Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Windenergie Antrup GmbH & Co.KG hat mit dem Antrag vom 26.09.2024 die wesentliche Änderung und den geänderten Betrieb der Windenergieanlage (WEA) Nr. 1 und WEA Nr. 2 vom Typ Vestas V150-5.6 mit einer Leistung von 5.600 kW beantragt. Gegenstand des Antrags sind die Leistungserhöhungen in der Nachtzeit von 4260 KW auf 4.714 KW an der WEA 1 und von 4434 KW auf 5.600 KW an der WEA 2 Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verord- nung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des BundesbImmissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedürfen die Leistungserhöhungen einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 7 UVPG zur Feststellung des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das für das Vorhaben angefertigte Geräuschgutachten und eigene Unterlagen weisen nach, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat. Maßgeblich für diese Feststellung ist insbesondere, dass die Vorgaben der TA Lärm für Geräusche an allen Immissionsorten durch die WEA unter Berücksichtigung der Vorbelastungsanlagen eingehalten werden.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Recklinghausen
Ressort 70.5

Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: info@kreis-recklinghausen.de
Telefon: 02361-53-0
URL: https://www.kreis-re.de

Datum der Entscheidung

11.11.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Antrup GmbH Bekanntmachung ( Antrup GmbH Bekanntmachung.pdf )