Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Briclanibe Verwaltungs GmbH plant weiterhin auf dem Grundstück in 22962 Siek, Alte Landstraße 14 über einen Brunnen Grundwasser zum Zwecke der Brauch- und Betriebswasserversorgung sowie zur Beregnung zu entnehmen.
Es handelt sich bei dem Vorhaben um eine erlaubnispflichtige Benutzung des Grundwassers nach § 8 (1) in. Vb. m. § 9 (1) Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) . Gegenstand der Planänderung ist die Erhöhung der bisher jährlich maximal geförderten Entnahmemenge von 31.000 m³ auf 45.000 m³ bei gleichzeitiger Verlängerung der Erlaubnis zur Grundwasserent-nahme.
Für das geplante Vorhaben war nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.3.3 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vor-haben") zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt.
Die Prüfung nach § 9 Abs. 1 und Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 UVPG hat ergeben, dass aufgrund der Planänderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nr. 2.3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.
Auf Antrag können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Mommsen-straße 13, 23843 Bad Oldesloe nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Bad Oldesloe, 21.11.2022
Az.: 55.23.1069/000001
Kreis Stormarn
Der Landrat
als untere Wasserbehörde
Im Auftrag
gez.
Dirk Willhoeft
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Stormarn
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-stormarn.de |
URL: | https://www.kreis-stormarn.de/ |
Datum der Entscheidung
21.11.2022