Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Verbandsgemeinde Konz hat die wasserrechtliche Genehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Renaturierung des Konzer Bachs (Gewässer III. Ordnung) zwischen dem Sportplatz in Konz-Niedermennig und der Stadt Konz, Bereich Antoniushütte (2. Bauabschnitt) beantragt. Als Ergebnis soll der Konzer Bach in – durch anthropogenen Einfluss – beeinträchtigten Teilbereichen naturgerecht gestaltet werden. Die Durchgängigkeit und die Schaffung von natürlichen Gewässerstrukturen und somit die ökologische Aufwertung soll wiederhergestellt werden. Hierzu zählt auch die Trennung einer künstlichen Teichanlage vom Fließgewässer und die Herstellung einer neuen durchstrukturierten Gewässersohle.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Trier-Saarburg
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | kv@trier-saarburg.de |
Datum der Entscheidung
17.10.2023