Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die H.W. Dohle GmbH, Brooker Ring 3, 25855 Haselund, hat bei mir als Untere Wasserbehörde einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 141 Abs. 6 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) für den Kiesabbau im Grundwasser mit dem Verbleib einer Wasserfläche auf den Flurstücken 1 und 177 (ehem. 164 tlw.) der Flur 2, Gemarkung und Gemeinde Jörl, Ortsteil Stieglund Nord, gestellt. Nach § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.1 der Anlage 1 UVPG ist für dieses Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen nach den Prüfvorgaben des UVPG hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig ist, da bei dem geplanten Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG ist die Feststellung der Öffentlichkeit bekanntzumachen. Die Prüfung erfolgte unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG genannten Schutzkriterien. Erhebliche Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten nicht erkennbar. Es werden vom Vorhabenträger Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensierung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sowie Landschaftsbildes getroffen. Eine Betroffenheit von Schutzgebieten liegt nicht vor. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Eine Einsichtnahme in die dieser Feststellung zugrundeliegenden Unterlagen ist beim Fachdienst Umwelt (Untere Wasserbehörde) des Kreises Schleswig-Flensburg, Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig, auf Antrag möglich. Az.: 661.5.01.053-47/21 Schleswig, 15. Dezember 2021 Kreis Schleswig-Flensburg Der Landrat Umweltverwaltung Im Auftrag gez. Frennesen Frennesen
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Str. 7
24837
Schleswig
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | kreis@schleswig-flensburg.de |
URL: | http://www.schleswig-flensburg.de/Wirtschaft-Umwelt |
Datum der Entscheidung
15.12.2021