Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Schön + Hippelein GmbH & Co. KG, Industriestraße 1 in 74589 Satteldorf beabsichtigt auf den Flurstück Nrn. 234, 235, 236, 237, 239, 240, 242, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 255, 256, 257, 258, 340, 521, 522 und 524, Gemarkung Gröningen, Gemeinde Satteldorf die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen: • Anlage „Steinbruch“ (Nr. 2.1.1 in Anhang 1 der 4. BImSchV) Aufschluss und Betrieb eines Steinbruches mit einer Abbaufläche von rund 21 Hektar. • Anlagen „zum Brechen und Klassieren von natürlichem Gestein“ (Nr. 2.2 in Anhang 1 der 4. BImSchV) Bau eines ortsfesten Schotterwerkes sowie in der Aufschlussphase zeitweiliger Betrieb einer mobilen Brech- und Klassieranlage. Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2021 in Betrieb genommen werden. Für dieses Vorhaben wurde eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und der Nrn. 2.1.1 und 2.2 des Anhangs zur 4. BImSchV beantragt. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Schwäbisch Hall. Mit Schreiben vom 04.10.2018 hat die Antragstellerin bei der Genehmigungsbehörde die Durchführung der freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gem. § 7 Abs. 3 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) beantragt. Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat das Entfallen der UVP-Vorprüfung gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG als zweckmäßig erachtet. Aus diesem Grund besteht für das geplante Vorhaben gem. § 7 Abs. 3 S. 2 UVPG die UVP-Pflicht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Schwäbisch Hall
Regierungspräsidium Stuttgart
Fachbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht - Untere Immissionsschutzbehörde
Karl- Kurz- Straße 44
74523
Schwäbisch Hall
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | Immissionsschutzbehoerde@lrasha.de |
Telefon: | 0791/755-0 |
Fax: | 0791/755-7539 |
URL: | https://www.lrasha.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
14.04.2022
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
23.04.2021 - 21.05.2021
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
16.12.2020 - 15.01.2021