Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Herr Christian Schröder plant in 22941 Bargteheide, Tannengrund 11 für das Zutagefördern von Grundwasser zur Wasserversorgung eines landwirtschaftlichen Hofbetriebes und zur Trinkwasserversorgung eines Haushaltes die Brunnen 02 + 03 zu errichten. Brunnen 03 dient als Ersatz für den bisherigen Brunnen 01. Es handelt sich bei dem Vorhaben um die Benutzung des Grundwassers nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Gemäß § 8 (1) WHG bedarf diese Benutzung des Grundwassers einer Erlaubnis da sie neben der Wasserversorgung eines landwirtschaftlichen Hofbetriebes auch der Trinkwasserversorgung eines weiteren Haushaltes dient. Gegenstand der Planänderung ist die Errichtung zwei neuer Brunnens. Für das geplante Vorhaben war nach § 9 Abs. 2 Ziffer 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.3.3 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt. Die Prüfung nach § 9 Abs. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 UVPG hat ergeben, dass aufgrund der Planänderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nr. 2.3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Auf Antrag können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Louise-Zietz-Straße 4, 23843 Bad Oldesloe während der Dienststunden (Mo., Di., Do. + Fr. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung) eingesehen werden. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Bad Oldesloe, 05.11.2019 Az.: 653-20-006/13 Kreis Stormarn Der Landrat als untere Wasserbehörde Im Auftrag gez. Dr. Dietrich Peters
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Stormarn
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-stormarn.de |
URL: | https://www.kreis-stormarn.de/ |
Datum der Entscheidung
05.11.2019