Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma KWE New Energy GmbH, Forstwiese 5 in 18198 Stäbelow beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Krempendorf, Flur 1, Flurstücke 126/2 und 302 sowie in der Gemarkung Frehne, Flur 3, Flurstück 96/1 drei Windenergieanlagen wesentlich zu ändern. Die drei Windenergieanlagen des Typs VESTAS V162-5.6 MW (WEA 08, 09 und 10), die geändert werden sollen, wurden mit Bescheid des Landesamtes für Umwelt vom 22.12.2021 und der Berichtigung des Bescheides vom 19.01.2022, in Gestalt des Widerspruchbescheides vom 04.08.2022, genehmigt und sind bisher nicht errichtet worden. Die wesentliche Änderung der drei Windenergieanlagen (WEA 08, 09 und 10) umfasst im Wesentlichen: * die Änderung des Typs auf Siemens Gamesa SG 6.6-170, jeweils mit einer Leistung von 6,6 MW, einer Nabenhöhe von 165 m, einem Rotordurchmesser von 170 m und einer Gesamthöhe von 250 m, den Bau der erforderlichen Fundamente, Zuwegungen, Kranstell-, Ballast- sowie temporärer Montage- und Lagerflächen, * die Verschiebung des Standortes der WEA 10 um ca. 20 m, * die Änderung der temporären Bauzufahrt von der Landesstraße L13. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der von der Vorhabenträgerin vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das Änderungsvorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Nach vorliegenden Kenntnissen über die Merkmale des Änderungsvorhabens, die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des Standortes sowie der vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf die im Untersuchungsraum vorhandenen Schutzgüter nicht zu erwarten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
09.10.2023