Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Herr Hubert Handel betreibt auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4451 der Gemarkung Steinfeld eine Biogasanlage. Anlagen zur biologischen Behandlung von Gülle (Biogaserzeugung) mit einer Durchsatzkapazität von weniger als 100 Tonnen je Tag, soweit die Produktionskapazität von Rohgas 1,2 Mio. Nm3 je Jahr oder mehr beträgt, sind genehmigungsbedürftig nach Nr. 8.6.3.2 des Anhangs 1 der 4. BIm-SchV. Der Bauherr beantragte die Erhöhung der Rohgasmenge von 961.410 Nm³/a auf 1.588.244 Nm³/a. Die Durchsatzkapazität soll auf max. 22,9 Tonnen am Tag erhöht werden. Die Biogaserzeugungsanlage ist damit erstmalig immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig [§ 4 BImSchG i. V. m. § 2 Abs. 1 Ziff. 2 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i. V. m. Nr. 8.6.3.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV]. Wegen der Zuordnung des Vorhabens in der Nr. 8.6.3.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV zu „V“ war ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren gem. § 19 BImSchG durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Main-Spessart
Untere Immissionsschutzbehörde
Marktplatz 8
97753
Karlstadt
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lramsp.de |
Telefon: | +49 9353 793-0 |
Fax: | +49 9353 793-7900 |
URL: | http://www.main-spessart.de |
Datum der Entscheidung
02.10.2019