Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Stadtunternehmen Mainburg beantragt im Rahmen der Ertüchtigung der Kläranlage Mainburg das Entnehmen und Einleiten von Grundwasser in die A-bens auf der Flurnummer 999 der Gemarkung Lindkirchen die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens. Gemäß §§ 5 und 7 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekannt-machung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Art. 14 des Ge-setzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) i. V. m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG, ist für das Vorhaben im Rahmen der Vorprüfung unter Berücksichtigung der Schutzkriterien der Anlage 3 zu diesem Gesetz festzustellen, ob durch das Vorhaben erhebliche, nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü-fung besteht. Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass durch das Entnehmen und Ein-leiten des Grundwassers in die Abens zur Ertüchtigung der Kläranlage Main-burg keine erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 Nr. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309
Kelheim
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-kelheim.de |
Telefon: | +49 9441 207-0 |
Fax: | +49 9441 207-1050 |
URL: | http://www.landkreis-kelheim.de |
Datum der Entscheidung
11.05.2022