Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Mellrichstadt beantragte mit Schreiben vom 08.04.2021 die Genehmigung nach § 67 i.V.m § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für den Zugang zum Mahlbach (Gew. II. Ordnung) anlässlich der Errichtung eines Freizeitgeländes an der Stadtmauer in der Gemarkung Mellrichstadt. Für diese Maßnahme war nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 13.08.2021 (BGBl. I S. 540) i. V. m. Anlage 1 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Umweltamt
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Eimer, Katharina, Frau
Spörleinstr. 11
97616
Bad Neustadt an der Saale
Bayern
Deutschland
E-Mail: | katharina.eimer@rhoen-grabfeld.de |
Telefon: | +49 9771 94-348 |
Fax: | +49 9771 94-81 348 |
URL: | http://www.rhoen-grabfeld.de |
Datum der Entscheidung
29.03.2022