Allgemeine Vorhabenbeschreibung
In dem Zusammenlegungsverfahren Waldkich-Kollnau (Kohlenbach) ist für die zweckmäßige Neugestaltung des Zusammenlegungsgebietes eine Änderung des Ausbauplanes erforderlich gewesen. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Die vorgesehene Änderung hat keine negativen Auswirkungen zur Folge, auf die Schutzgüter Mensch, Wasser, Fläche, Boden, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter. Auch Schutzgebiete werden im Rahmen der Änderung nicht beeinträchtigt. Insgesamt betrachtet wird der Eingriff, durch die vorgesehene Änderung, sogar erheblich reduziert. Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3115) eingesehen werden
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Emmendingen
Regierungsbezirk Freiburg
Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen
Berliner Allee 3a
79114
Freiburg
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | flurneuordnung@lkbh.de |
Telefon: | 0761 2187 9540 |
Fax: | 0761 2187 5499 |
URL: | https://www.landkreis-emmendingen.de |
Datum der Entscheidung
24.04.2024