Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Amprion GmbH plant den Neubau der 110-/380-kV Höchstspannungsfreileitung vom Punkt Zeilsheim Süd bis zur Umspannanlage Farbwerke Höchst Süd Neu (Bl. 4238), sowie die Zubeseilung der 380-kV Höchstspannungsfreileitung vom Punkt Marxheim bis zur Umspannanlage Kriftel (Bl. 4128), einschließlich der notwendigen Anpassungsmaßnahmen. Die Umsetzung des Vorhabens wird nach Angaben der Amprion GmbH notwendig, um die Stromversorgung des Verteilnetzbetreibers Syna GmbH sowie des Industrieparks Höchst zukünftig sicherzustellen. Hintergrund ist der notwendige Um- und Ausbau des Höchstspannungsübertragungsnetzes aufgrund des Vorrangs Erneuerbarer Energien. Die Realisierung des in diesem Zusammenhang im Bundesbedarfsplangesetz enthaltenen Vorhabens Nr. 19 wird zu einer Veränderung der Umspannanlage in Urberach führen, so dass die heutige Höchstspannungsverbindung zwischen der Um-spannanlage Urberach und der Umspannanlage Farbwerke Höchst Süd entfällt und eine alternative Verbindung für die Stromversorgung der Region geschaffen werden muss. Diese neue Verbindung soll im Wesentlichen durch die zwei Hauptmaßnahmen Zubeseilung der bestehenden 380- kV Leitung über eine Länge von 6,9 km im sowie einen Ersatzneubau über eine Strecke von 3,6 km erreicht werden. Der Zubeseilungsabschnitt betrifft die Stadt Hofheim am Taunus, die Gemeinde Kriftel, die Stadt Hattersheim sowie die Stadt Frankfurt am Main. Die dort bestehende 380-kV Höchstspannungsfreileitung ist im Moment mit 3 Stromkreisen belegt. Auf dem zur Zeit freien Stromkreisplatz soll ein weiterer Stromkreis installiert werden, so dass der Betrieb in diesem Abschnitt zukünftig mit 4 Stromkreisen erfolgen soll. Im Rahmen des Neubaus, von dem die Kommunen Hofheim am Taunus, Kriftel, Hattersheim, Frankfurt am Main und Kelsterbach betroffen sind, ist beabsichtigt eine 380-kV/110-kV Gemeinschaftsleitung zu errichten, die im Trassenverlauf mit der Bundesstraße 40 gebündelt werden soll. Es ist vorgesehen, das geplante Gemeinschaftsgestänge für 4 x110 kV sowie 2 x 380 kV Stromkreise auszulegen, so dass die in diesem Bereich vorhandene 110-kV Hochspannungsfreileitung (Bl. 3017) über eine Länge von ca. 3,2 km zurückgebaut werden kann. Das Verfahren ist UVP-pflichtig gem. § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG. Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung zur Errichtung der 380-kV Um-spannanlage Farbwerke Höchst Süd Neu nicht Gegenstand dieses Planfeststellungs-verfahrens ist, sondern sich nach immissionsschutzrechtlichen Genehmigungstatbeständen richtet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat III 33.1 (Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene)
Darmstadt
Hessen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rpda.hessen.de |
Telefon: | 06151/12-0 (Zentrale) |
Fax: | 06151/12-6834 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
30.12.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
19.11.2019 - 18.12.2019