Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Flughafen Bremen GmbH hat gemäß § 41 Luftverkehrszulassungsordnung angezeigt, dass sie beabsichtigt, ein sogenanntes General Aviation Terminal (GAT) am Verkehrsflughafen Bremen zu errichten. Zur Prüfung der UVP-Pflicht übermittelte die Flughafen Bremen GmbH gleichem Schreiben Anlagen, darunter den UVP-Prüfbogen. Das GAT soll in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Kontrollstelle nach § 8 LuftSiG an TOR 1 errichtet werden. Hintergrund des Vorhabens ist, dass bislang die Abfertigung der allgemeinen Luftfahrt über das Terminal 1 des Verkehrsflughafens Bremen erfolgt ist. Durch die zukünftige Bündelung des Prozesses in einem Gebäude kann die Abfertigung für Crew, Passagiere und Systempartner am Flughafen Bremen einfacher und effektiver werden. Im GAT sollen die luftsicherheitsrechtlichen Prozesse bezogen auf Flughafenpersonal, Flugbesatzung, Passagiere der allgemeinen Luftfahrt, Fahrzeugkontrollen sowie kleine Flughafenlieferungen und Bordvorräte vereinigt werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Senatorin für Wissenschaft und Häfen
Luftfahrtbehörde
Katharinenstraße 37
28195
Bremen
Deutschland
E-Mail: | janina.lagrain@swh.bremen.de |
URL: | https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de |
Datum der Entscheidung
06.02.2024