Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Kies- und Quetschwerk Jais GmbH & Co. KG hat die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) für den Nasskiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung für die Abbaugebiete in den Gemarkungen Gilching und Weßling, im Einzelnen auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 3205/3, 3205/6, 3207/4 der Gemarkung Gilching sowie Fl.-Nrn. 1122, 1123, 1123/1 der Gemarkung Weßling beantragt. Für das Vorhaben wurde anhand einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls (gemäß § 7 Absatz 2 i.V.m. Anlage 1 Spalte 2 Nr. 13.3.3 UVPG) festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Der bereits bestehende Trockenabbau soll zu einem Nasskiesabbau erweitert werden. Anschließend ist zunächst die Wiederverfüllung des Nassbereiches geplant. Danach erfolgt der Einbau einer Sorptionsschicht, bevor der Trockenbereich wieder verfüllt und das Gelände rekultiviert werden soll. Das Zutageleiten von Grundwasser im Zuge des Nasskiesabbaus sowie das Einbringen von Stoffen in das Grundwasser bei der Wiederverfüllung stellen gestattungspflichtige wasserrechtliche Benutzungstatbestände dar. Ein Gewässerausbau liegt nicht vor, da der kurzfristig entstehende Grundwassersee abschnittsweise jeweils immer gleich wieder verfüllt wird.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Starnberg
Strandbadstr. 2
82319
Starnberg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | info@lra-starnberg.de |
Telefon: | +49 8151 148-148 |
Fax: | +49 8151 148-160 |
URL: | http://www.landkreis-starnberg.de |
Datum der Entscheidung
26.01.2022