Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Beckum beantragt die ökologische Verbesserung des Hellbach zwischen Stat. 10,50 km bis 9,80 km unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes. Die Planung umfasst neben der ökologischen Aufwertung des Gewässers, sowohl die Herstellung eines leitbildkonformen Gewässerverlaufs, die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit als auch die Sicherstellung des Hochwasserschutzes. Für den im Planungsraum liegenden Abschnitt als Teil des Hellbachs DE_NRW_3282_7802 sind gemäß den Bewirtschaftungsplan NRW 2022 – 2027 folgende Maßnahmen verpflichtend umzusetzen: • Maßnahmen zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Staustufen/ Flusssperren, Abstürzen, Durchlässen und sonstigen wasserbaulichen Anlagen (PGM 69) • Maßnahmen zur Habitatverbesserung durch Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung (PGM 70) • Maßnahmen zur Habitatverbesserung im vorhandenen Profil (PGM 71) • Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung (PGM 72) • Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Uferbereich (PGM 73) • Maßnahmen zur Auenentwicklung und zur Verbesserung von Habitaten (PGM 74) Die v. g. Renaturierungsmaßnahme ist unter Nr. 13.18.2 UVPG als Vorhaben genannt, für das im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung nach § 5 UVPG zu prüfen ist, ob von dem Vorhaben nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die zu berücksichtigen wären. Nach Prüfung der Antragsunterlagen wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG nicht notwendig ist, da durch das Vorhaben nach überschlägiger Prüfung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Des Weiteren dient das Vorhaben der Wiederherstellung des guten Zustands/Potentials der o. a. Fließgewässer. Die Maßnahmen dienen der Umsetzung aus dem Bewirtschaftungsplan 2022-2027 und Zielerreichung gemäß § 27 Wasserhaushaltsgesetz. Die Feststellung ist selbstständig nicht anfechtbar. Die Entscheidung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekanntgegeben.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Warendorf
Untere Wasserbehörde - Sachgebiet Wasserwirtschaft und Gewässer -
Waldenburger Straße 2
48231
Warendorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | wasserwirtschaft@kreis-warendorf.de |
Datum der Entscheidung
21.06.2024