Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE, Tesla Straße 1 in 15537 Grünheide (Mark) wurde die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück 15537 Grünheide (Mark), Tesla Straße 1 in der Gemarkung Grünheide, Flur 9, Flurstücke 20, 22, 24, 31, 37, 38, 315, 317, 319, 322, 329, 339, 394, 400, 415, 419, 421, 423, 425, 427, 429, 431, 433, 435, 562 eine Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen einschließlich einer Batteriefabrik und Nebeneinrichtungen zu errichten und zu betreiben (Az.: G07819). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen mit einer geschätzten jährlichen Produktion von 100 000 Elektrofahrzeugen. Die Anlage wird folgende Produktionsschritte enthalten: Presswerk, Gießerei, Karosserierohbau, Lackiererei, Sitzfertigung, Kunststofffertigung, Fertigung Antrieb, Endmontage sowie Batteriepackfertigung und Batteriezellproduktion. Zusätzlich sind weitere Nebeneinrichtungen vorgesehen, insbesondere eine Abwasserbehandlungsanlage, eine Ver- und Entsorgungsanlage, ein Umspannwerk, ein zentrales Tanklager, ein Gefahrstofflager, ein Logistikbereich, eine Werksfeuerwehr sowie ein Mitarbeiterparkplatz. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 3.24 G in Verbindung mit den Nummern 1.2.3.1 V, 3.4.1 GE, 3.8.1 GE, 3.10.1 GE, 3.10.2 V, 5.1.1.1 GE, 5.1.1.2 V, 5.11 V, 9.1.1.1 G, 9.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und um ein Vorhaben nach den Nummern 1.2.2.1 S, 3.5.1 X, 3.9.2 S, 3.14 A, 3.9.1 A, 9.1.1.2 A, 9.3.3 S in Verbindung mit Nummer 13.3.3 S sowie zum Zeitpunkt der Antragsstellung Nummer 17.2.1 X Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU). Für das Vorhaben bestand die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 bis § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) von der oberen Wasserbehörde des Landes Brandenburg und der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree erteilt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 13 Genehmigungsverfahrensstelle Ost
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | t13@lfu.brandenburg.de |
Telefon: | +49 335 60676 5182 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
04.03.2022
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
02.11.2021 - 22.11.2021
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
24.09.2021 - 14.10.2021
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
13.09.2021 - 13.09.2021
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
18.06.2021 - 19.07.2021