Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Fa. Kiesgewinnung Heinrich Schramm & Co. GmbH KG hat beim Landratsamt Lichtenfels die wasserrechtliche Erlaubnis für den weiteren Kiesabbau zwischen Zettlitz und Redwitz beantragt. Die Erweiterung des Kiesabbaus bzw. die Erweiterung des Baggersees erfüllt den Tatbestand des Gewässerausbaus. Bei diesem Vorhaben handelt es sich um ein Änderungsvorhaben i.S.d. § 2 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe c UVPG. Daher ist gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 UVPG eine UVP durchzuführen, wenn für das Vorhaben nach Anlage 1 zum UVPG eine Vorprüfung, aber keine Prüfwerte vorgeschrieben sind. Die Erweiterung des Kiesabbaus ist als sonstige Ausbaumaßnahme nach Nr.13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG zu sehen, sodass zunächst in einer allgemeinen Vorprüfung die UVP-Pflicht des Vorhabens ermittelt werden muss (§ 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 VPG). Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass mit dem Vorhaben keine nachteiligen Umweltauswirkungen einhergehen, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Lichtenfels
Umweltzentrum SG 34
Kronacher Str. 28-30
96215
Lichtenfels
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-lichtenfels.de |
Telefon: | +49 9571 18-0 |
Fax: | +49 9571 18-300 |
URL: | http://www.landkreis-lichtenfels.de |
Datum der Entscheidung
18.02.2022