Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Antragsteller plant im Landkreis Oberspreewaldlausitz, Gemarkung Groß-Klessow, Flur 1, Flurstücke 343 und 457 die Umwandlung von Wald gemäß § 8 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) auf einer Fläche von 5,98 ha. Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.2.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG2 ist für die geplante Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 5 ha bis weniger als 10 ha Wald zur Feststellung der UVP-Pflicht eine allgemeine Vorprüfung des Ein-zelfalls im Sinne des § 3c Satz 1 UVPG durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 20.Januar 2023, Az.: LFB_SEDK_Obf-Calau-3600/875+8#19644/2023 durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: Die umzuwandelnde Fläche ist durch das Vorhandensein von Restmaterialien und Anlagen des demontierten Kraftwerkes (aus DDR-Zeiten) teils oberflächig und teils im Untergrund belastet. Die natürliche Sukzession von Robinie und Pappel hat das ehemalige Industriegelände überwachsen. Somit entwickelte sich auf der Fläche von 5,98 ha der Wald im Sinne des Gesetzes. Die umzuwandelnde Wald-fläche ist noch gezäunt und umgeben von weiteren genutzten Gewerbeflächen. Die Sukzession ist noch nicht alt (5-6 Jahre), so dass die Schutzfunktionen des Waldes noch sehr gering ausgebildet sind. Durch die alte Einzäunung besteht für diese Waldfläche keine Erholungsfunktion.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | betriebsleitung@lfb.brandenburg.de |
Telefon: | +49 331 97929 301 |
Fax: | + 49 331 97929 390 |
Datum der Entscheidung
23.01.2023