Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) mit Sitz in Stralsund beabsichtigt das Vorhaben „Altarmanschluss um die Sohlschwelle Rollwitz in der Uecker“ in der Gemeinde Rollwitz, Gemarkungen Rollwitz und Papendorf (Amt Uecker Randow-Tal), Landkreis Vorpommern-Greifswald, durchzuführen. Hierzu wurde ein entsprechender Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) gestellt.

Der Fluss Uecker stellt ein nach der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik-Europäische Wasserrahmenrichtlinie- EG-WRRL (ABl. L 327 vom 22. Dezember 2000, S. 1) berichtspflichtiges Gewässer dar. Der betroffene Abschnitt ist Teil des Wasserkörpers UECK-0100 (Wasserkörper-Name: Uecker, Flussgebietseinheit: Oder, Planungseinheit: Stettiner Haff).

Das Vorhabengebiet liegt rd. 2,4 km nordwestlich des Ortes Rollwitz. Die Sohlschwelle Rollwitz befindet sich in der Uecker und fließtechnisch zwischen den Wehren Nieden und Pasewalk. Es ist der Anschluss eines Altarms um die Sohlschwelle in der Uecker auf einer Länge von rd. 285 m vorgesehen. Damit soll die Durchgängigkeit für Fische und wirbellose Kleinstlebewesen hergestellt werden.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

- Auskofferung des Altarms im Trapezprofil mit einer Berme, flachen Böschungen von maximal 1:2 und Sohlbereichsstabilisierungen durch Schüttsteine
- Aufschüttung zweier Stützwerke zwischen Altarm und begradigtem Abschnitt mit 6 m Kronenbreite, einer Höhe von etwa 2 m über begradigter Sohle aus Rundhölzern, bindigem Erdstoff, Geotextil, Schotter, Schüttsteinen und Flursteinpflaster
- Kappung eines Vorfluters um ca. 65 m mit Anschluss an den Altarm, Überfahrt für die Landwirtschaft
- Verbringung überschüssigen Aushubs auf Intensivgrünland zwischen Altarm und begradigtem Ueckerabschnitt
- Verlegung der Krautsperre und Neubau eines Krautplatzes als Ersatz für die vorhandene Krautentnahmestelle
- Neubau zweier Bootsstege oberhalb und unterhalb des Altarmes für das Krautboot zur Unterhaltung der Uecker und Wasserwanderer zum Ein-und Aussetzen bei Niedrigwasser
- Neuanbindung des Grabens 0:968.73166 an den begradigten Ueckerabschnitt
- Bau von ca. 550 m temporärer Baustraße, zwei temporären Fangdämmen sowie von zwei temporären Bypässen von je 85 m Länge
- Pflanzungen von 20 Erlen

Das LUNG als zuständige Behörde für Planfeststellungen oder – genehmigungen nach § 68 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408), hat eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.1 Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 117 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) durchgeführt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG)

Goldberger Straße 12 b
18273 Güstrow
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lung.mv-regierung.de

Datum der Entscheidung

28.08.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

AmtsBl_M_V_AAz_2020_09_28_S_401 ( AmtsBl_M_V_AAz_2020_09_28_S_401.pdf )
Pasewalker_Nachrichten_Nr_10_2020_10_24_S_35 ( Pasewalker_Nachrichten_Nr_10_2020_10_24_S_35.pdf )