Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Genehmigung nach § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz zum naturnahen Ausbau eines namen- losen Gewässers im Ortsteil Kirchheide am Freibad Kirchheide der Stadt Lemgo hier: Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung; Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.2.2010 (BGBl. I S. 94) in der z. Z. gültigen Fassung Die Stadt Lemgo – Straßen und Entwässerung Lemgo (SEL) -, hat gemäß des § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z.Z. gültigen Fassung die Genehmigung für folgendes Vorhaben beantragt: Gewässerausbau des namenlosen Gewässers zum Welstorfer Bache in der Ortslage Lemgo-Kirchheide von Station 0+000 km bis Station 0+127,50 km in der der Stadt Lemgo im Kreis Lippe Die beantragte Genehmigung umfasst -Neuprofilierung eines offenen Gewässerverlaufes auf rund 107 Meter mit Anlage beidseitiger Böschungen und standortgerechter Bepflanzung - Errichtung einer 21 Meter langen Gewässerverrohrung mit einem Durchmesser DN 1000 im Bereich des Freibad-Parkplatzes Im Rahmen der Gewässerausbaumaßnahme sollen rund 107 Meter als neuer offener Gewässerverlauf mit flachen Böschungen und standortgerechter Bepflanzung angelegt werden. Der bislang verrohrte Gewässerabschnitt bleibt als Hochwasserabschlag und als Vorflut für die öffentliche Niederschlags-wasserkanalisation erhalten. Mit dieser Maßnahme sollen die ökologische Gewässerverbesserung durch Anlage eines weitgehend offenen Gewässerverlaufes und der Hochwasserschutz der angren-zenden Bebauung zusammengeführt werden. Negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind durch die Maßnahme nicht zu erwarten.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Lippe

Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: immissionsschutz@kreis-lippe.de
Telefon: 05231-62-0
Fax: 05231-62-1010
URL: www.kreis-lippe.de

Datum der Entscheidung

23.03.2023