Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma MAN Truck & Bus SE betreibt am o.g. Standort in Nürnberg in den Gebäuden M19 und M24 Motorenprüfstände zur Produktionsüberwachung und beabsichtigt, diese Anlagen wesentlich zu ändern.

Im Zuge der Neuordnung der Prüfkapazitäten der Produktion sollen die Prüfstände im Gebäude M24 stillgelegt werden. Die dort bisher durchgeführten Testläufe unterschiedlicher Motorenbaureihen werden zukünftig im bestehenden Motorenprüffeld M19 durchgeführt. Die vorhandenen Prüfstände P102 und P103 werden auf zusätzlichen Gasbetrieb umgerüstet. Zudem werden zwei Container-Prüfstände für Diesel- und Gasmotoren mit einer Bremsennennleistung von 1200 kW bzw. 1800 kW in einem neuen Anbau an der Westseite des Gebäudes M19 errichtet und betrieben. Die Gesamtzahl der Produktionsprüfstände wird von 24 auf 16 reduziert.

Eine allgemeine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher gemäß § 7 Abs. 1 UVPG abgesehen.

Die vorgesehene Änderung der Anlage betrifft die Motorenprüfstände in den Gebäuden M24 und M19. Zusätzliche Prüfkapazitäten werden nicht geschaffen, im Gegenteil wird die Anlagenkapazität insgesamt letztlich reduziert. Es findet ausschließlich eine Verlagerung der Prüfläufe aus dem Prüffeld M24 in das rund 100 Meter entfernte neuere und um die Container-Prüfstände C101 und C102 im Anbau erweiterte Gebäude M19 statt. Das Vorhaben befindet sich auf einer bereits versiegelten Fläche innerhalb eines durch ausschließlich industrielle Nutzung geprägten Gebietes. Eine Flächeninanspruchnahme bisher unversiegelter Flächen ist mit dem Vorhaben nicht verbunden.

Im Bereich und in der näheren Umgebung des Vorhabens befinden sich weder gesetzlich geschützte Schutzgebiete oder Biotope noch Bäume. Ein Eindringen wassergefährdender Stoffe in den Boden bzw. in Gewässer kann bei Umsetzung der Anforderungen der AwSV ausgeschlossen werden.

Die Anlage hat kein wesentliches Störfallpotenzial. Die vorgesehene Aufstellung, Bauart und Betriebsweise entspricht den Anforderungen an Betriebssicherheit und Brandschutz.

Nachteilige Auswirkungen durch Luftschadstoffe sind bei Einhaltung des Standes der Technik nicht zu erwarten. Die Ableitung der Abgase erfolgt über den bestehenden Sammelkamin M19 mit 60 m ü. E. Die Einzelkamine des Prüffeldes M24 mit Ableithöhen um 17 m entfallen. Die verbesserte Ableitung der Abgase wird sich, insbesondere im Umfeld der Anlage, positiv auf die Schutzgüter Mensch und Luft auswirken. Die von der Anlage verursachten Lärmeinwirkungen erhöhen sich im Vergleich zum Jetzt-Zustand nicht.

Die Feststellung, dass keine UVP-Pflicht besteht, ist nicht selbstständig anfechtbar.

Rechtsgrundlagen: §§ 5 Abs. 1 Nr. 3, 9 Abs. 3 Nr. 2 UVPG i. V. m. Nr. 10.5.1 der Anlage 1 zum UVPG

Stadt Nürnberg
Umweltamt

UVP-Kategorie

Sonstige Industrieanlagen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Stadt Nürnberg
Umweltamt

Bauhof 2
90402 Nürnberg
Bayern
Deutschland

E-Mail: uwa2@stadt.nuernberg.de
Telefon: +49 911 231-2979
Fax: +49 911 231-2583
URL: https://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/

Datum der Entscheidung

19.08.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2021_MAN_Vorprüfung ( 2021_MAN_Vorprüfung.pdf )