Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Verkehrsflughafen Bremen, Gewährleistung der EASA -Konformität und Optimierung des Vorfeldes Die Flughafen Bremen GmbH hat gemäß § 41 LuftVZO angezeigt, dass sie beabsichtigt, im Hinblick auf die im Rahmen der EASA-Zertifizierung bekannt gewordenen Änderungen der rechtlichen Vorgaben als auch die Tendenz des Einsatzes von größerem (und damit im Vergleich zum Einsatz mehrerer kleiner Luftfahrzeuge effektiverem) Fluggerät durch die Luftverkehrsgesellschaften eine Neuordnung der Rollwege und Rollgassen vorzunehmen, um die nach der Flughafengenehmigung bereits jetzt schon zulässige Nutzung von Code-E-Flugzeugen regelkonform in den betrieblichen Ablauf zu integrieren.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Senatorin für Wissenschaft und Häfen
Katharinenstraße 37
28195
Bremen
Deutschland
E-Mail: | janina.lagrain@swh.bremen.de |
URL: | https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de |
Datum der Entscheidung
02.10.2020