Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Kreis Warendorf Warendorf, 21.12.2021, Az.: 40042/2021 Der Kreis Warendorf, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf, hat der Vento Ludens GmbH & Co. KG, Hauptstraße 105, 89343 Jettingen-Scheppach gem. § 16 i.V.m. § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG i.V.m. §§ 1, 2 und Nr. 1.6.2 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4.BImSchV, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb von zwei bereits genehmigten Windenergieanlagen erteilt. Die wesentlichen Änderungen der zwei WEA beinhalten: 1) Den Wechsel des genehmigten Anlagentyp ENERCON E-141 EP4 TES auf den neuen Anlagentyp ENERCON E-138 EP3 E2-HST-131-FB-C-01. 2) Die Zulassung des Betriebs der WEA 2 im Tagzeitraum von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Die Anlagen dürfen auf den Grundstücken in 59229 Ahlen, Gemarkung Ahlen, Flur 122, Flurstück 66 (WEA 1) und Flur 101, Flurstück 129 (WEA 2) errichtet und betrieben werden. Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsmittelbelehrung: „Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Oberverwaltungsgericht Münster, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster oder Postfach 63 09, 48033 Münster Klage einreichen.“ Ich weise darauf hin, dass der Genehmigungsbescheid unter Auflagen zum Baurecht, zum Immissionsschutzrecht, zum Naturschutzrecht und zum Luftfahrtrecht ergangen ist. Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides vom 15.12.2021 liegt in der Zeit vom 03.01.2022 bis einschließlich 17.01.2022 im Kreishaus Warendorf, Waldenburger Straße 2, im Baudezernat der Stadt Ahlen, Südstraße 41 und im Technischen Rathaus der Stadt Hamm, Gustav-Heinemann-Straße 10, aus. Die Unterlagen können aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus (COVID-19 / Sars-CoV-2) nur unter Vereinbarung eines Termins, während der Dienststunden eingesehen werden. - Kreis Warendorf - Terminvereinbarung unter 02581/536346 - Stadt Ahlen - Terminvereinbarung unter 02382/59342 - Stadt Hamm, Terminvereinbarung unter 02381/17-4342 oder 02381/17-4354 Zusätzlich ist der Bescheid - ohne Unterlagen - im Internet unter www.kreis-warendorf.de (Bekanntmachungen - Immissionsschutz) sowie über das zentrale UVP-Portal des Landes NRW unter www.uvp-verbund.de einsehbar. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt. Kreis Warendorf Im Auftrag Eickmeier
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Warendorf
Immissionsschutz
Waldenburger Str. 2
48231
Warendorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | genehmigungsverfahren.immissionsschutz@kreis-warendorf.de |
Telefon: | 02581/53-6346 |
Fax: | 02581/53-6399 |
URL: | www.kreis-warendorf.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
15.12.2021