Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Windenergie S&H GmbH, Talmühle 1, 74722 Buchen plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Altheim III“ mit insgesamt fünf Windkraftanlagen in der Gemeinde Walldürn, Gemarkung Altheim, im Neckar-Odenwald-Kreis. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die ein Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurde: • Vier Windkraftanlagen auf dem Flurstück mit der Nummer 18584, Gemarkung Alt-heim • Eine Windkraftanlage auf dem Flurstück mit der Nummer 18301, Gemarkung Alt-heim. Die Standorte befinden sich in den Distrikten „Bodenwald“ und „Kalter Berg“ in un-mittelbarer Nähe des Windparks „Großer Wald“ in Buchen-Hettingen/Rinschheim, mit dem die geplanten Anlagen eine Windfarm bilden. Der Windpark Altheim III liegt somit zwischen den Ortsteilen Altheim (Walldürn), Rinschheim (Buchen), Hettingen (Buchen), Hainstadt (Buchen), Walldürn, Waldstetten (Höpfingen) sowie Erfeld (Hardheim) und Gerichtstetten (Hardheim). Die beantragten Anlagen des Typs ENERCON E-160 EP5 E3 weisen eine Nabenhöhe von 166,6 m, einen Rotor-durchmesser von 160,0 m, eine Gesamthöhe von 246,6 m und eine Nennleistung von 5,56 MW je Anlage auf. Die Windenergie S&H GmbH hat nach § 7 Abs. 3 UVPG (Umweltverträglichkeitsprü-fungsgesetz) am 09.06.2020 einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVP) gestellt. Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 09.07.2020 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren wird nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das Scoping-Verfahren, das der Besprechung über den Untersuchungsrahmen, die Methoden sowie den Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung dient, und die Vorantragskonferenz zur Klärung des rechtlichen Rahmens für das Genehmi-gungsverfahren und der erforderlichen Unterlagen wurden gemeinsam durchge-führt und erfolgten bedingt durch Corona schriftlich bzw. elektronisch. Die zu beteiligenden Behörden, die Standort- und Nachbargemeinden sowie die nach § 3 Um-weltrechtsbehelfsgesetz anerkannten Umweltverbände erhielten dabei die Gele-genheit, bis zum 27.10.2020 Stellung zu nehmen. Für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde eine Website zur Informati-on und Kontaktaufnahme eingerichtet. Zudem fand am 17.04.2021 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Die Einreichung des Antrags zur Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die oben genannten Anlagen erfolgte am 31.08.2023. Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehör-de nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 11.10.2023 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Neckar-Odenwald-Kreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Fachdienst Umwelt-Recht
Renzstraße 10
74821
Mosbach
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | umwelt@neckar-odenwald-kreis.de |
Telefon: | 06261 84-0 |
Fax: | 06261 84 4702 |
URL: | http://www.neckar-odenwald-kreis.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
03.04.2024
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
05.03.2024 - 05.03.2024
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
06.11.2023 - 05.12.2023