Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Antragsteller plant im Landkreis Prignitz, Gemarkung Schönebeck Flur 3, Flurstück 100/4 die Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) auf einer Fläche von 3,8710 ha (Anlage eines Mischwaldes mit Waldrandgestaltung). Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für geplante Erstaufforstungen von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald zur Fest-stellung der UVP-Pflicht eine standortsbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 13. Juni 2021, Az.: LFB_SEKY_Obf-BWils-3600/1504+6#239168/2021 durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: Es entstehen hochwertige Laubholzflächen die bereits zum Zeitraum der Begrün-dung bis hin zur Entwicklung mittelalter bis alter Laubholzbestände hohen ökologi-schen Ansprüchen entsprechen. Die Entwicklung des Artenreichtums bei Tieren und Pflanzen insbesondere aber bei Vögeln und Insekten und die enorme Zu-nahme der Schutz- und Erholungswirkung im Vorhabensgebiet waren wichtige Gründe dem Vorhaben zuzustimmen. Es gibt keinen quantitativen Flächenverlust. Weitere Vorhaben die zum Verlust bestehender Nutzungen geführt haben bzw. noch führen könnten, sind nicht fest-gestellt worden. Durch die geplanten Maßnahmen werden keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | betriebsleitung@lfb.brandenburg.de |
Telefon: | +49 331 97929 301 |
Fax: | + 49 331 97929 390 |
Datum der Entscheidung
17.06.2022