Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Krauchenwies beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Verlegung des Gewässers II. Ordnung Unterriedgraben mit offenem Gewässerlauf bis zur Ablach und Aufhebung der bisherigen Teilstrecke auf den Grundstücken Flst. Nrn. 627, 1048, 1049/1 Gemarkung Ablach, Gemeinde Krauchenwies im Landkreis Sigmaringen. Der Unterriedgraben erhält auf einer Länge von ca. 120 m bis zu seiner Mündung in die Ablach ein neues, offenes und leicht mäandrierendes Gewässerbett. Die Böschungen werden durch die Einsaat eines artenreichen uferbegleitenden Wildblumensaums begrünt, punktuell erfolgen Strauchpflanzungen. In den Gewässerrandstreifen wird der bestehende Acker in Extensivgrünland umgewandelt. Der bisherige Gewässerverlauf wird stillgelegt indem der offene Bereich verfüllt und begrünt und die Verdolung verschlossen wird. Für den naturnahen Gewässerausbau eines Grabens war eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 2 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die standortbezogene Vorprüfung wurde als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. Dabei wurde in der ersten Stufe geprüft, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass das Vorhaben im Überschwemmungsgebiet nach den Hochwassergefahrenkarten und in einem Gebiet liegt, in dem die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind: Im Flusswasserkörper 62-02 (Ablach unterh. Ringgenbach) werden die Umweltqualitätsnormen für die Stoff-gruppe der bromierten Diphenylether, sowie durch Quecksilber, Fluoranthen und ubiquitär eingestufte PAK überschritten. Aufgrund dessen wurde in der zweiten Stufe geprüft, ob das Neuvorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebiets betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dabei wurden die von der Antragstellerin vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbeeinträchtigungen berücksichtigt. Die Herstellung eines neuen Gewässerbettes entzieht die Fläche dauerhaft der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung. Die Maßnahme ist jedoch so kleinräumig, dass existenzielle landwirtschaftliche Beeinträchtigungen oder Auswirkungen auf das Klima nicht zu befürchten sind. Durch ein naturnahes offenes Gewässer kann eine Verbesserung der biologischen Vielfalt erwartet werden. Baubedingt kann es durch Lärm oder Staubemissionen zu kurzfristigen Belästigungen für Anwohner kommen, hierdurch sind jedoch keine Risiken für die menschliche Gesundheit zu befürchten. Die Inanspruchnahme des Bodens ist aufgrund der Minimierungsmaßnahmen, wie dem bodenschonenden Umgang, als unerheblich einzustufen. Mit der Einbringung einer Lehmschicht und dem achtsamen Umgang während der Bauarbeiten ist nicht mit nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser oder durch Sedimenteintrag in das Fließgewässer zu rechnen. Aufgrund der Abgrabungen zur Herstellung des offenen Gewässerverlaufs ist, auch unter Berücksichtigung der geplanten Ableitung des Niederschlagswassers aus einem neuen Baugebiet, keine Verschlechterung der Hochwassersituation zu erwarten. Das Vorhaben hat keine Einflussnahme auf die Werte der ubiquitären und nicht-ubiquitären Stoffe, so ist weder eine Verschlechterung noch eine Verbesserung des Zustandes möglich. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
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LRA Sigmaringen
Leopoldstraße 4
72488
Sigmaringen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | info@lrasig.de |
Telefon: | 07571 102-0 |
Fax: | 07571 102-1234 |
URL: | https://www.landkreis-sigmaringen.de |
Datum der Entscheidung
06.02.2024