Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Antragsteller plant im Landkreis Oder-Spree in der Gemarkung Göhlen, Flur 1, Flurstück 175 (tlw.) eine Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) auf einer Fläche von insgesamt 4,7610 ha. Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für geplante Erstaufforstungen von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald zur Feststellung der UVP-Pflicht eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 18.04.2023, Gesch.-Z.: 080- 24.06-3107/02/23 durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: Es entstehen Mischwälder, die bereits zum Zeitraum der Begründung bis hin zur Entwicklung mittelalter bis alter Mischbestände hohen ökologischen Ansprüchen entsprechen. Die Entwicklung des Artenreich-tums bei Tieren und Pflanzen, insbesondere aber bei Vögeln, und Insekten und die enorme Zunahme der Schutz- und Erholungswirkung im Vorhabengebiet waren wichtige Gründe dem Vorhaben zuzustimmen. Die Aufforstung leistet einen positiven Beitrag zur CO2-Bilanz und wirkt damit klimatischen Veränderun-gen entgegen. Durch die geplanten Maßnahmen werden keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | betriebsleitung@lfb.brandenburg.de |
Telefon: | +49 331 97929 301 |
Fax: | + 49 331 97929 390 |
Datum der Entscheidung
15.06.2023