Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen (GAIA) mbH, Jahnstraße 28, 67245 Lambsheim hat bei der Kreisverwaltung Birkenfeld eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG zur Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-160, Nabenhöhe 166,6m, Rotordurchmesser 160m, Gesamthöhe 246,6m, Nennleistung 5.560 kW entsprechend der nachgenannten Angaben auf dem folgenden Grundstück der Gemarkung Oberkirn beantragt: Bezeichnung Gemarkung Flur Flurstück Koordinaten UTM 32 X Y WEA 1 OBK 01 Oberkirn 8 1/1 384.233 5.527.658 WEA 2 OBK 02 Oberkirn 8 1/1 384.626 5.527.584 Aktuell ist die geplante Inbetriebnahme für den Oktober 2025 vorgesehen. Das Vorhaben auf Errichtung und Betrieb der o. g. Windenergieanlagen bedarf nach § 1 der Vierten Verordnung zum BImSchG (4. BImSchV) i. V. m. Ziffer 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Für das Vorhaben wurde am 12.09.2023 eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass das geplante Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen haben kann. Ursächlich hierfür sind insbesondere mögliche Einwirkungen durch die Errichtung und den Betrieb auf das Natura 2000-Gebiet „Obere Nahe“ (FFH-7000-092; 6309-301) (Ziffer 2.3.1 der Anlage 3 zum UVPG) und das Landschaftsschutzgebiet „Hochwald-Idarwald mit Randgebieten“ (LSG-7134-010) (Ziffer 2.3.4 der Anlage 3 zum UVPG). Daher besteht gemäß § 7 Abs. 2 Satz 5 UVPG für das Vorhaben die UVP-Pflicht. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1c) der 4. BImSchV wird das Verfahren als förmliches Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Die UVP erstreckt sich auch auf die Zuwegung zum Vorhabengebiet sowie auf die Kabeltrasse. Näheres über Art und Umfang des beantragten Vorhabens kann den Antrags- und Planunterlagen einschließlich Kurzbeschreibung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der 9. BImSchV und des Berichts zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht), einschließlich der allgemein verständlichen, nichttechnischen Zusammenfassung des UVP-Berichts nach § 4e Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der 9. BImSchV, sowie den bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichten, Empfehlungen und Stellungnahmen von Behörden zum Verwaltungsverfahren (Az. 92-690-13/23) entnommen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Birkenfeld
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-birkenfeld |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
10.08.2024 - 09.09.2024