Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Fa. Steinkamp Sandgewinnung und Vertrieb OHG, Splieterstraße 58, 48231 Warendorf hat als Vorhabenträgerin am 22.11.2023 die Genehmigung zur Abgrabung und sukzessiven Verfüllung nach § 7 AbgrG in Warendorf, Gemarkung Warendorf, Flur 32, Flurstück 1616 tlw. beim Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz und Straßenbau, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf beantragt. Der Eingriff ist auf die Sandentnahme und Wiederverfüllung mit bindigeren Aushubböden auf einer Fläche von rd. 1,9 ha begrenzt, die sich nach dem Abschluss der Maßnahme topographisch, in ihrer Nutzung, dem Landschaftsbild und dem Oberbodenaufbau vergleichbar zeigen wird. Hinsichtlich möglicher Lärm- und Staubemissionen ist im Wesentlichen das Anwesen des Eigentümers der Entsandungsfläche betroffen. Wegen der bestehenden Lärm-/Staubemissions-Vorbelastung des nahen Umfelds durch die Landesstraße L 830, die landwirtschaftliche Bewirtschaftung sowie Baumaßnahmen an der Ortsumgehung „Stadtstraße Nord“ ist keine relevante Verschlechterung zu erwarten. Ein Störfall-, Unfall- und Katastrophenrisiko besteht nicht. Die Auswirkungen finden fast ausschließlich auf der Abgrabungs- und Verfüllfläche statt und besitzen keinen grenzüberschreitenden Charakter; sie sind als nicht schwer und nicht komplex einzustufen, da Grundwasser und Oberflächengewässer nicht betroffen sind, schützenswerte bzw. besonders schützenswerte Böden wieder eingebaut sowie im Nahbereich der Maßnahme vorhandene Flächen mit gleichen Bodenarten dauerhaft gesichert werden, die derzeitige intensive landwirtschaftliche Nutzung wieder ermöglicht wird und faunistische Untersuchungen auf der Eingriffsfläche eine geringe ökologische Wertigkeit nachgewiesen haben. Die Auswirkungen werden im Zeitraum 2024-2026 kleinräumig fortschreitend eintreten. Die Sandentnahme ist irreversibel. Die Auswirkungen werden durch Verfüllung und Wiederherrichtung der Topographie sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Form der Sicherung von Plaggeneschboden, der Anlage eines temporären Erdwalls (die Abbauabschnitte begleitend) sowie eines Blüh- und Schutzstreifens gemindert. Nordwestlich der geplanten Maßnahme befinden sich 2 weitere kleinräumige Entsandungs- und Auffüllmaßnahmen des aktuellen Vorhabenträgers in der Gemarkung Velsen. Ein Zusammenwirken der Auswirkungen des geplanten Vorhabens mit Auswirkungen dieser Vorhaben findet nicht statt, da die beiden genehmigten Entsandungsflächen ausgebeutet sein werden, bevor das hier beschriebene Verfahren begonnen wird. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird ausgeglichen. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Warendorf
Untere Bodenschutzbehörde
Waldenburger Str. 2
48231
Warendorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | reinhard.winkelkoetter@kreis-warendorf.de |
Telefon: | 02581/53-6650 |
Fax: | 02581/53-96650 |
URL: | www.kreis-warendorf.de |
Datum der Entscheidung
01.03.2024