Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH (EVS) – weiter als Vorhabenträgerin bezeichnet – plant die Elektrifizierung der Strecken der Euregiobahn. Aktuell sind die Strecken der EVS nur mit fahrleitungsunabhängigen Fahrzeugen (dieselbetriebene Fahrzeuge) befahrbar. Durch die Elektrifizierung werden die Lücken im Netz für einen durchgängigen Betrieb der Euregiobahn mit elektrischen Fahrzeugen beseitigt. Zudem können durch ein besseres Beschleunigungsverhalten der Züge – bei unveränderter Höchstgeschwindigkeit – Fahrzeitgewinne erzielt werden. Ziel des Gesamtprojekts ist somit die Ertüchtigung der bestehenden Infrastruktur für den Betrieb an einer elektrifizierten Strecke durch die Ausrüstung der Strecken mit Oberleitungsanlagen. Das Gesamtprojekt wurde der Übersichtlichkeit halber räumlich in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt, die in den Planunterlagen dargestellt sind.

Das hiesige Planfeststellungsverfahren (PFA 2) behandelt die Maßnahmen zur Elektrifizierung des Bahnhofs Stolberg Hbf sowie seiner Einfahrtgleise. Das hier behandelte Planfeststellungsverfahren steht in unmittelbaren Zusammenhang mit den PFA 1, 3 und 12, die für das Teilprojekt „Elektrifizierung der Strecke 2570 – Stolberg Hbf bis Herzogenrath“ umgesetzt werden müssen.
Im Hbf Stolberg sind bereits an den Schnittstellen zur DB Netz AG elektrifizierte Stecken existent. Im Wesentlichen ist die Elektrifizierung (Ergänzung der bestehenden Oberleitungsanlagen) der Einfahrtgleise bzw. deren Verlängerung in den Bahnhof Stolberg Hbf der Strecken 2570 „Stolberg Hbf – Herzogenrath“, 2571 „Eschweiler-Weisweiler – Stolberg Hbf“ und 2572 „Stolberg Hbf – Stolberg-Altstadt“ sowie der Gleise 26, 27, 44 und 218 geplant.
Die Gründung der Masten soll vorzugsweise als Bohrpfahlgründung erfolgen. Die geplanten Maßnahmen befinden sich auf den Stadtgebieten der Kupferstadt Stolberg sowie der Stadt Eschweiler.

Das Vorhaben führt zu einer Betroffenheit der Vegetation und der Tierwelt. Die Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen sollen überwiegend im Rahmen der geplanten Maßnahmen zum „ökologischen Trassenmanagement“ erfolgen, die zum Großteil auf den betroffenen Flächen vor Ort stattfinden sollen. Dabei soll die vorhandene Vegetation, die einen Bereich von 30 m umliegend der Gleise jeweils in beide Richtungen umfasst, in standort- und landschaftsgerechte Bestände umgewandelt werden. Weiter sind Maßnahmen für Einzelbäume und Grünflächen vorgesehen.

Zur Durchführung des Bauvorhabens (Verlegung von Speisekabeln) wird die Inanspruchnahme von Grundstücken Dritter erforderlich. Die betroffenen Grundstücke befinden sich in der Gemarkung Stolberg, Flur 37, Flurstück 1235 und Gemarkung Stolberg, Flur 30, Flurstück 260.

Für die Dauer der Bauzeit soll der jeweilige Streckenabschnitt gesperrt werden. Es ist ein Schienenersatzverkehr mit Bussen vorgesehen. Die Bauzeit ist ohne Wartezeiten für ca. 13 Wochen angesetzt.

Während der Baumaßnahmen muss vorübergehend mit Baulärm und Erschütterungen gerechnet werden, die im Wesentlichen punktuell durch die Pfahlgründungen entstehen.

Einzelheiten des Bauvorhabens sind den im Internet der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Planunterlagen zu entnehmen.

Es wurden keine privaten Einwendungen erhoben. Zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erstellte die Vorhabenträgerin Gegenäußerungen, die den jeweiligen Stellen zugesendet wurden. Zur Klärung einzelner Punkte fanden Abstimmungsgespräche zwischen der Vorhabenträgerin und einzelnen Fachbehörden bzw. Leitungsträgern statt.

Auf die Durchführung eines Erörterungstermins konnte verzichtet werden. Am 12.06.2023 hat die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss zu diesem Vorhaben erlassen.
Der Planfeststellungsbeschluss mit seinen planfestgestellten Planunterlagen sowie der erfolgten ortsüblichen und öffentlichen Bekanntmachung wird nach dem Planungssicherstellungsgesetz im Internet der Bezirksregierung Köln im Zeitraum vom 03.07.2023 bis zum 17.07.2023 öffentlich zugänglich gemacht.

Als zusätzliches Informationsangebot können der Planfeststellungsbeschluss mit den Planunterlagen in demselben Zeitraum bei den Städten Stolberg und Eschweiler in Papierform eingesehen werden. Einzelheiten dazu sind der ortsüblichen Bekanntmachungen der Amtsblattes der Städte Stolberg und Eschweiler zu entnehmen, die unten folgend aufrufbar sind.“

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Köln

Zeughausstrasse 2-10
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: philipp.roth@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49(0)221-147-3170
Fax: +49(0)221-147-4168
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

16.02.2021 - 15.03.2021

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

12.06.2023