Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau der Ortsumgehung Lenkersheim im Zuge der Bundesstraße (B) 470. Die geplante Trasse der Ortsumgehung beginnt etwa 120 m östlich des bereits existierenden Kreisverkehrs, mit dem die B 470 mit der Staatsstraße (St) 2253 (Markt Bibart – Flachslanden) verknüpft ist (ca. 1,1 km westlich von Lenkersheim). Die Ortsumgehungstrasse verläuft von dort in einem Bogen südlich um Lenkersheim herum und kreuzt dabei die St 2252 (Bad Windsheim – Markt Erlbach). Etwa auf Höhe des „Rohrgrabens“ ca. 690 m nordöstlich der Ortsdurchfahrt von Lenkersheim knüpft die Ortsumgehung an die bestehende Trasse der B 470 an. Die Baustrecke der Ortsumgehung ist ca. 2,7 km lang. Die Ortsumgehung ist mit einer befestigten Fahrbahnbreite von 8 m zuzüglich eines jeweils 1,5 m breiten Banketts beidseits der Fahrbahn geplant. Die Ortsumgehungstrasse verläuft wenigstens etwa 130 m von der Bebauung von Lenkersheim entfernt, zum großen Teil ist der Abstand zur Ortsumgehung noch deutlich größer.

Die Ortschaft Lenkersheim wird mit Hilfe von zwei Ortsanschlüssen an die Ortsumgehung angebunden. Der westliche Ortsanschluss nutzt Teile der derzeitigen Trasse der B 470 und wird mit einer höhengleichen Einmündung an die Ortsumgehung angeschlossen. Der östliche Ortsanschluss besteht im Wesentlichen aus dem bisherigen Teilstück der St 2252 im Ortsrandbereich von Lenkersheim. Es wird mit Hilfe eines südlich von Lenkersheim geplanten Kreisverkehrs mit der Ortsumgehung verknüpft. Die in Richtung Markt Erlbach weiterführende Strecke der St 2252 wird ebenso mit diesem Kreisverkehr an die Ortsumgehungstrasse angebunden.

Der Oberbau des Teilstücks der B 470, das westlich des geplanten westlichen Ortsanschlusses liegt, wird im Rahmen der Vorhabensumsetzung zurückgebaut, soweit dieses Teilstück nicht in die Ortsumgehungstrasse einbezogen wird. Östlich von Lenkersheim wird das Teilstück der B 470, das zwischen dem Ortsrand und dem Ende der Ortsumgehungstrasse verläuft, gänzlich zurückgebaut, soweit es nicht Teil der Ortsumgehungstrasse wird.

Entlang der Ortsumgehungstrasse werden etliche Wege bzw. Wegeabschnitte für den landwirtschaftlichen Verkehr neu gebaut, teilweise unter Einbeziehung bereits vorhandener Wege. Dadurch soll die künftige Erreichbarkeit aller Grundstücke in der Umgebung der Ortsumgehung gewährleistet werden. Zur Querung der Ortsumgehungstrasse ist für den landwirtschaftlichen Verkehr eine Überführung des „Mittelwegs“ über die Ortsumgehung vorgesehen; die geplanten straßenbegleitenden Wege werden unmittelbar oder mittelbar über weitere Wege/Wegeabschnitte mit dem „Mittelweg“ verknüpft. Eine höhengleiche Querung der Ortsumgehung durch landwirtschaftliche Wege ist nicht geplant.

Unmittelbar westlich des Kreisverkehrs, der die Ortsumgehung mit der St 2252 und dem östlichen Ortsanschluss von Lenkersheim verknüpft, ist eine Unterführung geplant, mit deren Hilfe ein Geh- und Radweg unter der Ortsumgehung hindurch geführt wird.

Zur Rückhaltung und Zwischenpufferung des auf der Ortsumgehung anfallenden Oberflächenwassers ist unweit östlich des genannten Kreisverkehrs zwischen der heutigen Trasse der B 470 und der Ortsumgehung ein Regenrückhaltebecken geplant.

Angrenzend an die Ortsumgehungstrasse sind in mehreren Teilbereichen Geländeauffüllungen in unterschiedlichem Umfang vorgesehen.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnah-men werden Grundstücke in den Gemarkungen Lenkersheim, Ickelheim (Stadt Bad Winds-heim) und Oberndorf (Markt Ipsheim) beansprucht.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981 53-0
Fax: +49 981 53-1206
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

23.11.2023 - 22.12.2023

Auslegungsinformationen

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UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

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