Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Gewässerpflegeverband Heilsau hat nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasser-haushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) einen Antrag auf Verlegung eines Gewässerteil-stückes sowie der damit verbundenen Herstellung eines Gewässers II. Ordnung im Bereich der Flurstücke 78/4 und 96 der Flur 5 der Gemarkung Heidekamp gestellt. Betroffen sind die Gewässer Nr. 1.8a „Blangersbek“ von Stationierung 0+376 bis 0+492 sowie „Stichgraben 2“ von Stationierung 0+000 bis ca. 0+040. Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG. Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung erfolgte anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien. Die überschlägige Prüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Um-weltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Auf Antrag und nach Terminabsprache können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Mommsenstraße 13 in 23843 Bad Oldesloe gerne eingesehen werden. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Bad Oldesloe, den 27. Oktober 2022 Az.: 651-41/031-008 Kreis Stormarn Der Landrat als untere Wasserbehörde Im Auftrag gez. Unterschrift Dirk Willhoeft
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Stormarn
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-stormarn.de |
URL: | https://www.kreis-stormarn.de/ |
Datum der Entscheidung
27.10.2022