Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Kieswerke Flemmingen GmbH, Flemmingener Weg 1 in 09322 Penig / Niedersteinbach, hat mit Antrag auf Zulassung des Hauptbetriebsplanes vom 28. Oktober 2022 die Allgemeine Vorprüfung im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Anl. 3 UVPG für das Vorhaben „Kiessandtagebau Flemmingen - Nachtarbeit“ beim Sächsischen Oberbergamt beantragt.

Das ursprüngliche Vorhaben wurde durch Beschluss vom 11. Oktober 2000 planfestgestellt und zuletzt mit Planänderungsbeschluss vom 14. Dezember 2020 geändert.

Gegenstand der Vorhabensänderung sind neu beantragte Betriebszeiten für die Kiesgewinnung im Kiessandtagebau Flemmingen II durchgängig von Sonntag 22:30 Uhr bis Samstag 14: 00 Uhr.

Der bisherige Planänderungsbeschluss legte die Betriebszeiten für den Kiesabbau auf werk-tags von Montag bis Sonnabend jeweils von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr fest.

Mit Antrag des Hauptbetriebsplanes vom 28. Oktober 2022 wurde eine gutachterliche Schallimmissionsprognose vorgelegt.

Demnach unterschreiten die durch den Betrieb im Kiessandtagebau Flemmingen erwarteten Beurteilungspegel zur Nachtzeit die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm um mindestens 14 dB(A). Es ist auch nicht davon auszugehen, dass kurzfristige Pegelspitzen die Immissionsrichtwerte zur Nachtzeit um mehr als 20 dB(A) überschreiten.

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Sächsisches Oberbergamt

Kirchgasse 11
09599 Freiberg
Postfach 1364
09583 Freiberg
Sachsen
Deutschland

E-Mail: poststelle@oba.sachsen.de
URL: https://www.oba.sachsen.de/

Datum der Entscheidung

23.02.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Ergebnis UVP-VP zum Vorhaben Kiessandtagebau Flemmingen II- Nachtarbeit ( Bekanntmachung Ergebnis UVP-VP zum Vorhaben Kiessandtagebau Flemmingen II- Nachtarbeit .pdf )