Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Bioenergie Heiligengrabe GmbH, Heide 26 in 46286 Dorsten beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück 16909 Heiligengrabe, OT Liebenthal, Am Buchweizenberg 3 in der Gemarkung Liebenthal, Flur 1, Flurstück 244, eine Biogasanlage wesentlich zu ändern.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Transformation der bestehenden Anlage zur Erzeugung von Biogas aus Wirtschaftsdünger und Energiepflanzen (Biogasanlage) von einer Verstromungsanlage zu einer Biomethaneinspeiseanlage (BGEA). Das erzeugte Rohbiogas soll zukünftig am Anlagenstandort auf Erdgasqualität (Biomethan) aufbereitet und in das öffentliche Gasnetz eingespeist werden. Eigenstrom und Eigenwärme sollen zukünftig über ein zu errichtendes BHKW, das mit Biogas betrieben wird, erzeugt werden. Im Zuge der Anlagenänderung wird die bestehende Anlage modernisiert und optimiert. Durch geänderte Substratmenge und –zusammensetzung soll die erzeugte Biogasmenge auf 7,93 Mio. Nm³/a erhöht werden. Die bestehende Gärresttrocknung am Standort wird zurückgebaut.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.3.1 GE in Verbindung mit Nummer 1.2.2.2 V und Nummer 1.16 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.4.2.1 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Weiterhin fällt das Vorhaben gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie.

Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Erkenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und der beantragten Maßnahmen zur Emissions- und Immissionsminderung, zur Risiko- und Gefahrenabwehr und der geplanten Ausführung des Vorhabens keine erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten. Die Biogasanlage befindet sich im Geltungsbereich des rechtswirksamen Gewerbegebietes Heiligengrabe/Liebenthal. Durch die beantragte Erweiterung der Biogasanlage wird die überbaute Fläche von 7 953 m² auf 8 266 m² geringfügig erhöht. Bei der Fläche handelt es sich um eine derzeit brachliegende Fläche im Gewerbegebiet. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt werden durch die Änderung der Anlage nicht zusätzlich beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung von Erholungsräumen ist nicht erkennbar, das Landschaftsbild wird nicht erheblich nachteilig beeinträchtigt. Aufgrund der Unterschreitung der geltenden Immissionswerte gemäß Technischer Anleitung Lärm sind keine Gefährdungen, erheblichen Nachteile oder erheblichen Beeinträchtigungen durch Geräusche zu erwarten. Gefährdungen, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftschadstoffe sind nicht zu erwarten.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de

Datum der Entscheidung

01.08.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachungstext 049.Ä0.00_22_Bioenergie Heiligengrabe ( Bekanntmachungstext 049.Ä0.00_22_Bioenergie Heiligengrabe.pdf )