Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Kettershausen nutzt für ihre Trinkwasserversorgung den 157 m tiefen Brunnen TBR 1 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2141/7 der Gemarkung Kettershausen. Ein Notverbund mit einer Nachbargemeinde besteht nicht.

Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Kettershausen wurden zwischen September 2021 und Februar 2022 die Brunnen BR 2 und BR 3 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2141/6 der Gemarkung Kettershausen errichtet.

Nach § 17 Abs. 1 WHG stellte die Gemeinde Kettershausen auf der Grundlage der von der Kling Consult GmbH ausgearbeiteten Unterlagen mit Schreiben vom 13.03.2023 beim Landratsamt Unterallgäu den Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns der Grundwasserförderung aus den neuen Brunnen BR 2 und BR 3 für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Kettershausen im Rahmen eines Probebetriebs. Laut Antrag ist der Probebetrieb vorgesehen, um die langfristig gewinnbaren Wassermengen aus den neu errichteten Brunnen BR 2 und BR 3 zu ermitteln und eine fachlich fundierte Grundlage für die Bemessung des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage der Gemeinde Kettershausen, bestehend aus dem Tiefbrunnen TBR 1 und den Brunnen BR 2 und BR 3, zu erhalten.
Beantragt wurde eine Fördermenge aus den Brunnen BR 2 und BR 3 von 300 bis 400 m³ pro Tag und von 10.000 bis 12.000 m³ pro Monat für den Regelbetrieb entsprechend dem täglichen und monatlichen Wasserbedarf der Gemeinde Kettershausen, der aus den monatlichen Entnahmemengen im Zeitraum zwischen 2017 und 2022 abgeschätzt worden ist (vgl. Tabelle 2 im Erläuterungsbericht zum Antrag vom 13.03.2023, Seite 7). Die maximal mögliche Entnahmemenge aus beiden Brunnen wurde mit max. 5,4 l/s (Brunnen BR 2: max. 2,0 l/s, Brunnen BR 3: max. 3,4 l/s) angegeben. Eine höchstzulässige Jahresfördermenge aus den Brunnen BR 2 und BR 3 wurde nicht beantragt.

Das Wasserwirtschaftsamt Kempten schlug in seinem Gutachten zur Zulassung des vorzeitigen Nutzungsbeginns betreffend die Grundwasserentnahme aus den Brunnen BR 2 und BR 3 für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Kettershausen vom 19.04.2023 (Nr. 3.3.2) vor, die maximalen Fördermengen aus den zwei Brunnen auf 8 l/s, 14.000 m³/Monat und 150.000 m³/a festzusetzen.

Das Landratsamt Unterallgäu beabsichtigt deshalb, der Gemeinde Kettershausen den vorzeitigen Beginn der Grundwasserförderung aus den Brunnen BR 2 und BR 3 für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Kettershausen im Rahmen eines Probebetriebs mit höchstzulässigen Fördermengen von 8 l/s, 14.000 m³/Monat und 150.000 m³/a zuzulassen. Die Zulassung für die Durchführung des Probebetriebs der Brunnen BR 2 und BR 3 wird bis zum 31.12.2025 befristet.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Unterallgäu
Wasserrecht

Bad Wörishofer Str. 33
87719 Mindelheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: wasserrecht@lra.unterallgaeu.de
Telefon: +49 8261 995-0
Fax: +49 8261 995-333
URL: http://www.unterallgaeu.de

Datum der Entscheidung

11.05.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

23-05-11UVP-Pflicht_allgemeine Vorprüfung_Bekanntmachung ( 23-05-11UVP-Pflicht_allgemeine Vorprüfung_Bekanntmachung.pdf )