Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Für das Vorhaben "Kiessandtagebau Schiebsdorf I/III" beantragte die Kieswerk Schiebsdorf GmbH die bergrechtliche Planfeststellung. Das Vorhaben umfasst eine Gesamtfläche (Fläche Rahmenbetriebsplan) von insgesamt 66,9 ha. Davon sind mit geltendem Hauptbetriebsplan bereits 24,2 ha beansprucht, sodass die mit dem Rahmenbetriebsplan beantragte Erweiterung 42,7 ha umfasst. Die Erweiterung setzt sich aus 38,6 ha Abbaufläche sowie 4,1 ha sonstige Fläche zusammen. Die sonstigen Flächen sind Grundstücksbereiche außerhalb des Bergwerkseigentums, Flächen zum landschaftspflegerischen Ausgleich sowie nicht in Anspruch zu nehmende Vegetations-/Waldflächen. Die derzeit am Standort betriebenen Tagesanlagen (Büro- und Sanitärcontainer, Waage, Zufahrt) werden auch weiterhin genutzt. Diese Anlagen sind jedoch genehmigungsrechtlich der Bauschuttrecyclinganlage zugeordnet und unterliegen damit nicht dem Bergrecht. Der noch anstehende gewinnbare Kiessandvorrat umfasst ca. 3,5 Mio. m3. Bei einer geplanten durchschnittlichen Fördermenge an verwertbaren Rohstoffen von ca. 135.000 t/a beläuft sich die rechnerische Verlängerung der Lebensdauer des Tagebaus auf ca. 26 Jahre. Einschließlich der geplanten Wiedernutzbarmachung beträgt der beantragte Rahmenbetriebsplanzeitraum 30 Jahre. Die Gewinnung der Sande und Kiessande erfolgt ausschließlich im Trockenschnitt mittels Radlader. Zur Aufbereitung wird das gewonnene Material einer mobilen Trockensiebanlage sowie bei Bedarf einer semimobilen Wasch- und Klassieranlage zugeführt. Die Gewinnung der Rohstoffe ist auch zukünftig bis zu einer Sohlenhöhe von 59,50 m NHN mit einem Sicherheitsabstand von 2,00 m zum ermittelten Grundwasserspiegel vorgesehen. Der Rahmenbetriebsplan liegt vom 13.03.2023 bis 12.04.2023 (einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten im Amt Unterspreewald, Hauptsitz Golßen, Markt 1, 1. OG, R108, 15938 Golßen sowie in der Nebenstelle Schönwald, Hauptstraße 49, Bauamt, Zimmer S 006, 15910 Schönwald OT Schönwalde, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gemäß § 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz sind Ort und Zeit der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt des Amtes Unterspreewald am 03.03.2023. Zusätzlich stellt das LBGR als Planfeststellungsbehörde unter Verweis auf § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz die ausgelegten Planunterlagen im Internet zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit. Für das Verfahren maßgeblich sind jedoch die öffentlich ausgelegten Unterlagen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Dezernat 42 Planfeststellungen Bergbau
Inselstraße 26
03046
Cottbus
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | LBGR-Dez42@lbgr.brandenburg.de |
Telefon: | +49 355 48640 100 |
Fax: | +49 355 48640 110 |
URL: | https://www.lbgr.brandenburg.de |
Verfahrensschritte
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
11.11.2024 - 25.11.2024
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
13.03.2023 - 12.04.2023