Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Geplant ist ein Bauvorhaben im Bereich der L 422 zwischen Ingelheim und Heidesheim, zugehörig zur Stadt Ingelheim im Kreis Mainz-Bingen. Es ist beabsichtigt, den Einmündungsbereich L 422 / Weg zum Sportplatz vor Heidesheim mit einer Querungshilfe zu versehen, um Radfahrern, die die südlich der L 422 verlaufende Pendlerradroute nutzen, ein sicheres Queren zu ermöglichen. Der nördlich der Einmündung querende Gehweg wird angepasst und künftig für Radfahrer aus der Ortslage Heidesheim frei gegeben. Südlich der L 422 wird eine Überleitung für Radfahrer in Richtung Heidesheim geschaffen. Vorgesehen ist die Einrichtung eines Radfahrstreifens, welcher in einen Schutzstreifen übergeleitet wird. Der Schutzstreifen führt bis zum Ortseingang von Heidesheim. Im Bereich der geplanten Querungshilfe und am Ortseingang von Heidesheim wird die Bordanlage zur Komforterhöhung der Radfahrer abgesenkt. In das bestehende Entwässerungssystem wird nicht eingegriffen. Es wird lediglich südlich des Radfahrstreifens um eine Versickerungsmulde ergänzt. Die Maßnahme ist zur Sicherheit der Radfahrer dringend geboten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Worms
Schönauer Str. 5
67547
Worms
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | lbm@lbm.rlp.de |
Telefon: | 06241/401-5 |
Fax: | 06241/401-7990 |
Datum der Entscheidung
15.02.2021