Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Geplant ist ein Bauvorhaben im Bereich der L 422 zwischen Ingelheim und Heidesheim, zugehörig zur Stadt Ingelheim im Kreis Mainz-Bingen.
Es ist beabsichtigt, den Einmündungsbereich L 422 / Weg zum Sportplatz vor Heidesheim mit einer Querungshilfe zu versehen, um Radfahrern, die die südlich der L 422 verlaufende Pendlerradroute nutzen, ein sicheres Queren zu ermöglichen. Der nördlich der Einmündung querende Gehweg wird angepasst und künftig für Radfahrer aus der Ortslage Heidesheim frei gegeben. Südlich der L 422 wird eine Überleitung für Radfahrer in Richtung Heidesheim geschaffen. Vorgesehen ist die Einrichtung eines Radfahrstreifens, welcher in einen Schutzstreifen übergeleitet wird. Der Schutzstreifen führt bis zum Ortseingang von Heidesheim. Im Bereich der geplanten Querungshilfe und am Ortseingang von Heidesheim wird die Bordanlage zur Komforterhöhung der Radfahrer abgesenkt. In das bestehende Entwässerungssystem wird nicht eingegriffen. Es wird lediglich südlich des Radfahrstreifens um eine Versickerungsmulde ergänzt.
Die Maßnahme ist zur Sicherheit der Radfahrer dringend geboten.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Worms

Schönauer Str. 5
67547 Worms
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: lbm@lbm.rlp.de
Telefon: 06241/401-5
Fax: 06241/401-7990

Datum der Entscheidung

15.02.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Einzelfallprüfung_15.02.2021-1 ( Einzelfallprüfung_15.02.2021-1.pdf )