Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Wasser- und Bodenverband „Untere Elde“, mit dem Sitz in 19288 Ludwigslust, Lindenstraße 30, beabsichtigt die „Naturnahe Entwicklung und Gestaltung sowie Sicherung der Durchgängigkeit des Göbengrabens“, mit dem Ziel eines naturnahen Gewässerverlaufes und der Durchgängigkeit mit folgenden Maßnahmen:

Maßnahme 1: Herstellung von Sohlgleiten
Maßnahme 2: Neubau Wegedurchlässe
Maßnahme 3: Böschungsabflachung und Kiesbänke
Maßnahme 4: Gehölzpflanzung
Maßnahme 5: Ausweisung eines Entwicklungskorridors

Dieses stellt eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers und seiner Ufer dar. Der Wasser- und Bodenverband hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt.


Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke:

Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke

1.1 Görnitz 2 12
Görnitz 3 3, 8/1
Görnitz 5 59/2
1.2 Görnitz 3 8/2
Görnitz 5 51, 59/3
1.3a Görnitz 3 8/2
Görnitz 5 59/3, 119
1.3b Görnitz 3 8/2, 11
Görnitz 5 59/3, 111/1
1.4 Görnitz 3 4/1
1.5 Holdseelen 1 37
1.6 Holdseelen 1 29, 34, 35, 36
Zuggelrade 3 12
1.7 Holdseelen 1 28, 29, 30
Zuggelrade 3 12
1.8 Holdseelen 1 29
Zuggelrade 4 7
1.9 Holdseelen 1 29
Zuggelrade 4 7
1.10 Holdseelen 2 78, 79
Zuggelrade 4 7, 10
1.11 Holdseelen 2 78
1.12 Steesow 1 86, 89/3
Bochin 3 1
1.13 Steesow 1 85, 87
1.14 Steesow 1 73, 86
1.15 Holdseelen 2 70, 86
1.16 Steesow 1 66, 86
1.17 Steesow 2 70
1.18 Steesow 2 69
1.19 Steesow 2 58
1.20 Steesow 2 58
1.21 Steesow 2 42
1.22 Steesow 2 38, 39, 42
1.23 Steesow 2 31, 32
2.1 Görnitz 2 16
2.2 Görnitz 2 16
2.3 Görnitz 2 9, 10, 11, 12, 13
2.4 Görnitz 3 3/1
2.5 Holdseelen 1 29, 34
Zuggelrade 4 10, 12
2.6 Holdseelen 1 27, 29
Zuggelrade 4 3, 7
2.7 Steesow 1 35, 94
2.8 Steesow 1 91/1
2.9 Steesow 1 81, 86
Bochin 3 1, 7/1
2.10 Steesow 1 74, 75, 86
2.11 Steesow 1 62
Steesow 2 59, 70
Bochin 5 6, 47
2.12 Steesow 2 58
2.13 Steesow 2 31, 39

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien.
Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich.

Bau- und Bodendenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen.

Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet.

Die Ausführungen zum Bodenmanagement wird hinreichend ausgearbeitet. Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen, Schadverdichtung, Verunreinigung von Boden und Gewässer sowie zur Minimierung der in Anspruch genommenen Flächen und das Vorgehen zur geplanten Verfüllung des ehemaligen Flussbettes werden getroffen.

Gemäß der Mitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V vom 25.03.2011 stellen Maßnahmen im Sinne §§ 82 und 83 des WHG (Maßnahmen der Maßnahmenprogramme der WRRL) keine Eingriffe im Sinne §14 BNatSchG dar und sind daher nicht auszugleichen.

Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan / Artenschutzfachbeitrag hergestellt.

Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung (von September bis März) ausgeschlossen.

Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.

UVP-Kategorie

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP)

19092 Schwerin
Postfach 160220
160220 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: info@kreis-lup.de

Datum der Entscheidung

03.07.2018

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Göbengraben ( Bekanntmachung Göbengraben.pdf )